12.05.2009 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Reutershagen (8)
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr
Jänicke:
- seit
einem Jahr gibt es Diskussionen zu diesem Bauantrag
- der
Verkauf des Geländes wurde durch den OBR abgelehnt
- die Ämter
haben ihre Arbeit nicht erledigt - keine Abstimmung - keine
Informationen an den OBR
- erst
der Investor bestätigte die Gerüchte über den Verkauf und den Neubau
- eine
Bebauung kann dort erfolgen, aber nicht in dieser Größenordnung
- in der
Öffentlichkeit wird dieses Maß der Überbauung abgelehnt, weil es als
massiver Eingriff in die vorhandenen
Strukturen gewertet wird
Herr
Thomas:
- der Bau
ist nicht nachvollziehbar, da dadurch eine Grünoase Reutershagens zerstört wird
- warum
wird ein Nein des OBR und der Bevölkerung nicht akzeptiert?
Frau
Gippner, Werner-Seelenbinder-Straße:
- wieviel
Bäume müssen für die Errichtung des Hauses weichen?
- der
Spielplatz ist Ruheplatz für Senioren, die ihren Garten aufgegeben haben
und Verweilplatz für viele Bürger
Herr
Jänicke:
- etwa 20
Bäume mit einen Durchmesser von ca. 20 cm müssen entfernt werden
Herr
Schindelarz:
- warum
wird ein Nein nicht akzeptiert - bin gegen die Errichtung des
Wohnhauses
- hier
wird konsequent gegen die Interessen der Bürger gehandelt und ent-
schieden
Herr
Holländer:
- ist
eine Kompromißlösung möglich?
Herr
Gippner:
- warum
erfolgte kein Einspruch von Seiten der Stadtplanung und der Ämter?
Herr
Methling:
- für die
Brasserie wurde kein Investor gefunden
- dem
Verkauf wurde durch die Ämter zugestimmt
- laut
BauNVO und BauGB/ § 34, darf an dieser Stelle wie beabsichtigt gebaut
werden
Herr
Jänicke:
- am
ganzen Verfahren sind 2 Fehler hervorzuheben:
1. die Maße des Hauses und
2. das Fehlen der
Informationen an den OBR durch die Ämter
-
verliest folgende Stellungnahme:
"Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau einer
Wohnanlage mit 16 Eigentumswohnungen und 16
offenen
Stellplätzen", Rostock, Werner-Seelenbinder-Str. 31a, Az. 02027-08
Der
Ortsbeirat Reutershagen lehnt das "Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau einer Wohnanlage mit 16
Eigentumswohnungen
und 16 offenen Stellplätzen'", Rostock, Werner-Seelebinder-Str. 31, Az:
02027-08" ab.
Begründung:
Eine
solche Wohnanlage passt nicht in eine seit Jahrzehnten genutzte und beliebte
Grünanlage mit Spiel- und Sportanlagen, Gehwegen und Ruhebereichen.
Sie stößt
auf den ausdrücklichen Widerspruch und Protest von unmittelbaren und
mittelbaren Anwohnern, Eltern insbesondere von Kleinkindern, älteren Bürgern
usw., da sie an dieser Stelle zu groß und daher unangebracht ist.
Seit Mai
2008 kursierende Gerüchte zum geplanten Bauvorhaben wurden durch den Investor
auf der öffentlichen Beiratssitzung am 09.09.2008 bestätigt und mitgeteilt,
dass am 11.08.2008 ein entsprechender Bauantrag beim Bauamt eingereicht sei.
Vom
Ortsbeirat wurde am 12.08.2008 ein Standpunktschreiben an das Bauamt, das Amt
für Stadtplanung und Stadtentwicklung, das Kataster- und Liegenschaftsamt und
das Amt für Stadtgrün gerichtet, indem der o.g. Standpunkt bereits mitgeteilt
wurde und die Einbeziehung von Ortsbeirat und Ortsamt in die Diskussionen
gefordert wurde.
In einem
weiteren Schreiben vom 3.12.2008 informierte der OBR alle Fraktionen der
Bürgerschaft über seinen Standpunkt und bat um Ablehnung des Vorhabens.
Es
passierte aber nichts!
Stattdessen
wurden dem OBR zu Beginn des Jahres 2009 ein "Antrag zum Verkauf des
städtischen Grundstückes bei der Werner-Seelenbinder-Str. 31a an den
Investor" und ein Antrag zur Neugestaltung des Spielplatzes im Bereich des
Rodelberges der Grünanlage vorgelegt.
Auf die
öffentliche Ausschreibung des Grundstückverkaufes wurde verzichtet.
Beide
Vorhaben hat der OBR in öffentlichen Sitzungen abgelehnt, weil sie auf der
stillschweigenden Akzeptanz des o.g. Bauvorhabens basierten.
Erst im
April 2009 wurden dem OBR Bauunterlagen (Bauantrag) vorglegt, die mit keinem
Wort auf die vorgenannten Diskussionen und Probleme aufmerksam machen und das
geringfügig veränderte Bauprojekt enthalten.
Sie
erwecken den Eindruck, als ob es sich um ein problemloses Vorhaben handelt.
Unseres
Erachtens gibt es in Reutershagen geeignetere Stellen, an denen über die
Errichtung eines solchen großen Gebäudes diskutiert werden könnte (z.B.
E.-Andre-Str.). Auch die Errichtung eines kleinvolumigeren Gebäudes anstelle
der inzwischen abgerissenen Ex-Brasserie halten wir für diskussionsfähig."
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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