12.05.2009 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Jänicke:

- seit einem Jahr gibt es Diskussionen zu diesem Bauantrag

- der Verkauf des Geländes wurde durch den OBR abgelehnt

- die Ämter haben ihre Arbeit nicht erledigt - keine Abstimmung - keine

  Informationen an den OBR

- erst der Investor bestätigte die Gerüchte über den Verkauf und den Neubau

- eine Bebauung kann dort erfolgen, aber nicht in dieser Größenordnung

- in der Öffentlichkeit wird dieses Maß der Überbauung abgelehnt, weil es als

  massiver Eingriff in die vorhandenen Strukturen gewertet wird

 

Herr Thomas:

- der Bau ist nicht nachvollziehbar, da dadurch eine Grünoase Reutershagens zerstört wird

- warum wird ein Nein des OBR und der Bevölkerung nicht akzeptiert?

 

Frau Gippner, Werner-Seelenbinder-Straße:

- wieviel Bäume müssen für die Errichtung des Hauses weichen?

- der Spielplatz ist Ruheplatz für Senioren, die ihren Garten aufgegeben haben

  und Verweilplatz für viele Bürger

 

Herr Jänicke:

- etwa 20 Bäume mit einen Durchmesser von ca. 20 cm müssen entfernt werden

 

Herr Schindelarz:

- warum wird ein Nein nicht akzeptiert - bin gegen die Errichtung des

  Wohnhauses

- hier wird konsequent gegen die Interessen der Bürger gehandelt und ent-

  schieden

 

Herr Holländer:

- ist eine Kompromißlösung möglich?

 

Herr Gippner:

- warum erfolgte kein Einspruch von Seiten der Stadtplanung und der Ämter?

 

Herr Methling:

- für die Brasserie wurde kein Investor gefunden

- dem Verkauf wurde durch die Ämter zugestimmt

- laut BauNVO und BauGB/ § 34, darf an dieser Stelle wie beabsichtigt gebaut

  werden

 

Herr Jänicke:

- am ganzen Verfahren sind 2 Fehler hervorzuheben:

                             1. die Maße des Hauses und

                             2. das Fehlen der Informationen an den OBR durch die Ämter

- verliest folgende Stellungnahme:

 

"Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau einer Wohnanlage mit 16 Eigentumswohnungen und 16

offenen Stellplätzen", Rostock, Werner-Seelenbinder-Str. 31a, Az. 02027-08

 

Der Ortsbeirat Reutershagen lehnt das "Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau einer Wohnanlage mit 16

Eigentumswohnungen und 16 offenen Stellplätzen'", Rostock, Werner-Seelebinder-Str. 31, Az: 02027-08" ab.

 

Begründung:

 

Eine solche Wohnanlage passt nicht in eine seit Jahrzehnten genutzte und beliebte Grünanlage mit Spiel- und Sportanlagen, Gehwegen und Ruhebereichen.

Sie stößt auf den ausdrücklichen Widerspruch und Protest von unmittelbaren und mittelbaren Anwohnern, Eltern insbesondere von Kleinkindern, älteren Bürgern usw., da sie an dieser Stelle zu groß und daher unangebracht ist.

Seit Mai 2008 kursierende Gerüchte zum geplanten Bauvorhaben wurden durch den Investor auf der öffentlichen Beiratssitzung am 09.09.2008 bestätigt und mitgeteilt, dass am 11.08.2008 ein entsprechender Bauantrag beim Bauamt eingereicht sei.

Vom Ortsbeirat wurde am 12.08.2008 ein Standpunktschreiben an das Bauamt, das Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung, das Kataster- und Liegenschaftsamt und das Amt für Stadtgrün gerichtet, indem der o.g. Standpunkt bereits mitgeteilt wurde und die Einbeziehung von Ortsbeirat und Ortsamt in die Diskussionen gefordert wurde.

In einem weiteren Schreiben vom 3.12.2008 informierte der OBR alle Fraktionen der Bürgerschaft über seinen Standpunkt und bat um Ablehnung des Vorhabens.

 

Es passierte aber nichts!

 

Stattdessen wurden dem OBR zu Beginn des Jahres 2009 ein "Antrag zum Verkauf des städtischen Grundstückes bei der Werner-Seelenbinder-Str. 31a an den Investor" und ein Antrag zur Neugestaltung des Spielplatzes im Bereich des Rodelberges der Grünanlage vorgelegt.

Auf die öffentliche Ausschreibung des Grundstückverkaufes wurde verzichtet.

Beide Vorhaben hat der OBR in öffentlichen Sitzungen abgelehnt, weil sie auf der stillschweigenden Akzeptanz des o.g. Bauvorhabens basierten.

Erst im April 2009 wurden dem OBR Bauunterlagen (Bauantrag) vorglegt, die mit keinem Wort auf die vorgenannten Diskussionen und Probleme aufmerksam machen und das geringfügig veränderte Bauprojekt enthalten.

Sie erwecken den Eindruck, als ob es sich um ein problemloses Vorhaben handelt.

Unseres Erachtens gibt es in Reutershagen geeignetere Stellen, an denen über die Errichtung eines solchen großen Gebäudes diskutiert werden könnte (z.B. E.-Andre-Str.). Auch die Errichtung eines kleinvolumigeren Gebäudes anstelle der inzwischen abgerissenen Ex-Brasserie halten wir für diskussionsfähig."

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister erteilt das „Einvernehmen der Gemeinde" für den Bauantrag „Neubau einer Wohnanlage mit 16 Eigentumswohnungen und 16 offenen Stellplätzen, Rostock, Werner-Seelenbinder-Str. 31a.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

 

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

 

Dagegen

 

Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage