23.04.2009 - 6.3 Fraktionsvorsitzende der Fraktionen SPD und CDU...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Dr. Bacher erläutert den Antrag.

 

Frau Dr. Fuchs unterstützt den Antrag, äußert sich aber verwundert, dass der Antrag jetzt kommt. Die Lage sei derzeit nicht anders als zur Beschlussfassung der Fortschreibung des HASIKO im März.

 

Herr Asendorf weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Begriff "Geschäftsleitung" verwendet wird. Korrekterweise müsse es "Geschäftsführung" heißen, hier sei eine redaktionelle Änderung vorzunehmen.

Er verstehe den Antrag als Empfehlung zur Rücknahme des HASIKO Pkt. 2.1.1. ohne Termin. Das hieße für dieses Jahr, dass die Einsparungen nicht erbracht würden. Seine Frage an die Verwaltung sei, ob dies überhaupt zulässig sei.

 

Frau Dr. Melzer antwortet, dass die Umsetzung der Einsparung für 2009 durch die Bürgerschaft schon ausgesetzt worden sei. Jetzt gelte es, die Einsparung auch für 2010 auszusetzen. Die GmbH sei inzwischen beim Notar eingetragen. Die Hansestadt Rostock sei von den Arbeitgeberverbänden aufgefordert, in Verhandlungen zur Überleitung des Personals einzutreten. Da die Mitarbeiter des Theaters die Möglichkeit des Widerspruchs hätten, müsse man jetzt im Rahmen der Überleitung eine Aussage darüber treffen, wie es in der nächsten Zeit weitergehen könne. Als wünschenwert sehe sie daher die im Antrag angesprochene Zielvereinbarung über 5 Jahre an. Sie hoffe damit auch etwas Ruhe in das Theater zu bekommen. Noch stehe der Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2005, im Jahr 2010 bezogen auf das Jahr 2005 4 Mio € einzusparen.

Wenn mann die GmbH-Überleitung des Personals und die Darstellung der Einsparungsverpflichtung parallel betreibe, laufe man Gefahr, dass die GmbH-Bildung gefährdet werde, weil sich das Personal nicht mit der Überleitung einverstanden erklären werde.

 

Herr Asendorf fragt nach, ob das HASIKO damit nicht insgesamt an Gültigkeit verliere und ob man nicht gegebenenfalls, wenn die 4,286 Mio € herausgenommen werden, eine Deckungsquelle nennen müsse.

 

Herr Nissen erklärt, dass eine Zielvereinbarung zu einer Änderung des HASIKO führen müsse, da das Einsparpotential geringer ausfallen werde. Bedingt durch die Tarifverträge sei vor Mitte 2011 keine signifikante Einsparung bei den Personalkosten möglich. Der Beschluss sei daher nicht schädlich. Es ginge darum, bei den Mitarbeitern ein Zeichen zu setzen und ihnen eine Perspektive aufzuzeigen.

 

Herr Schröder hält den Antrag für sehr sinnvoll. Er stelle keine Aufhebung des HASIKO dar, sondern nur eine Aussetzung. Die Zielvereinbarung führe zu Ergebnissen, die ihren Niederschlag in einer Korrektur des HASIKO finden müssen. Er habe kein Problem mit einer zeitlichen Befristung des Antrags.

 

Frau Knitter fragt nach, ob mit dem Beschluss nicht die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht gefährdet werde. Sie habe Bedenken, dass durch den Beschluss, also durch aktives Handeln, das HASIKO verändert werde.

 

Frau Dr. Melzer äußert, dass sie mit der Kommunalaufsicht zu diesem Thema ins Gespräch kommen werde. Die Zielvereinbarung werde konkrete Maßnahmen und Einsparungen enthalten. Die Verwaltung versuche damit die beiden Bürgerschaftsbeschlüsse (HASIKO 2005 und GmbH-Gründung) so gut wie möglich zu erfüllen.

 

Herr Nissen äußert, dass für das Jahr 2009 keine über die bisherige Einsparung hinausgehende Vorgabe im HASIKO gemacht worden sei. Man müsse daher bei einer Festlegung einer Befristung bis zum 31.12.2009 keine Verstöße gegen Haushaltsbeschlüsse befürchten.

 

Herr Asendorf schlägt vor, im 1. Absatz des Beschlussvorschlags die Formulierung "so lange" zu ersetzen durch "bis zum 31.12.2009".

 

Frau Dr. Bacher schlägt folgende Formulierung vor:

 

In Absatz 1 ist am Ende des Satzes anzufügen: Termin 31.12.2009

 

Frau Dr. Fuchs lässt über diese Änderung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja: 8, Nein: 1, Enth.: 0

 

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Beschlussvorschlag mit Änderung:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Beschluss 0062/09 DV vom 04.März 2009 Punkt 2.1.1. Volkstheater Rostock so lange auszusetzen bis die Überführung des Personals auf der Basis eines Personalüberleitungsvertrages auf der Grundlage des Par. 613 a BGB abgeschlossen ist. Termin: 31.12.2009

Er bleibt weiterhin ausgesetzt bis die Geschäftsleitung der Theater GmbH - gegebenenfalls auf der Basis einer fünfjährigen Zielvereinbarung - zeitnah eine Planung mit realistischen Einsparmöglichkeiten vorgelegt hat.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

x

Abgelehnt

 

 

 

Dafür

8

Dagegen

1

Enthaltungen

0

 

(Herr Asendorf stimmt dafür.)