12.01.2022 - 9.1 Evaluierung der bisherigen Wirkung des Ortsbeir...

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Wortprotokoll

Herr Bone-Winkel gibt Erläuterungen zur Evaluierung und führt im Weiteren aus, dass gemeinsam mit dem Fachbereich und dem Ortsamt ein Termin zu dieser Thematik stattgefunden hat.

 

Frau Nerger erläutert ergänzend, dass im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 03.11.2021 u.a. der Antrag 2021/AN/2614 - "Übertragung des Ortsbeiratsetats in das Jahr 2022" zur Herbeiführung einer Beschlussfassung eingebracht worden ist. Die fachamtliche Stellungnahme wurde den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben. Diese Stellungnahme verwies auf die haushaltsrechtlichen Erfordernisse und stellte das Prüfergebnis vollumfänglich dar.

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2614-02 (ÄA) entfiel die Abstimmung zum Antrag Nr. 2021/AN/2614.

Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats:

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der Evaluation der bisherigen Wirkung der Ortsbeiratsetats unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

1. die regionale Verteilung der Mittel,

2. Hinweise und Anregungen der Antragssteller*innen sowie der Ortsbeiräte zum formalen Ablauf,

3. eine Aufstellung und qualitative Bewertung der unterstützten Projekte,

4. eine Einschätzung zur schlussendlichen Umsetzung der Projekte.

Bei der Evaluation sind die Ortsbeiräte zu beteiligen.

 

Hinsichtlich des Prüfauftrages zur Evaluation des Ortsbeiratsetats ist den Ortsbeiratsmitgliedern eine Übersicht aller Anträge der Jahre 2019-2021 (2021 noch nicht vollständig, weil derzeit noch Anträge in Bearbeitung sind) mit der Bitte um Bewertung zurückliegender Anträge übermittelt worden. Frau Nerger erläuterte hierzu, dass die Bewertungspunkte sich am Schulnotensystem orientieren. Im Weiteren werden weitere Gespräche unter Einbindung der Ortsbeiräte zur Evaluation des Ortsbeiratsetats folgen, in welchen die Erfahrungen, Verbesserungsvorschläge, Optimierungen etc. aufgegriffen werden können.