16.06.2021 - 8.2.3 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird wie folgt ersetzt:
Die Bürgerschaft beschließt folgende Erklärung:
Rostock ist eine weltoffene und bunte Stadt. In unseren Leitlinien zur Stadtentwicklung haben wir ein klares Bekenntnis für den Erhalt dieser Vielfalt abgelegt: „Jede Form von Rassismus, Diskriminierung und Gewalt wird entschieden bekämpft.“ Im Jahr 2016 unterzeichnete der Rostocker Oberbürgermeister die Erklärung „Bürgermeister gemeinsam gegen Antisemitismus“. Darin heißt es unter anderem: „Wir verstehen Antisemitismus nicht nur als Angriff auf Jüdinnen und Juden, sondern als Angriff auf die Grundwerte einer jeden Demokratie und pluralistischen Gesellschaft. (…) Wenn die Grundfeste der Demokratie angegriffen werden, dann erfordert es eine gemeinsame und prinzipielle Antwort.“
Wir stellen fest, dass zahlreiche Äußerungen und Handlungen Xavier Naidoos unserer Ansicht nach nicht mit diesen Werten vereinbar sind. Dazu zählen u. a. Bekenntnisse Naidoos zu gemeinsamen Zielen und Positionen mit der Reichsbürgerbewegung, die offene Solidarität mit rechtsextremen Akteuren und eine klare Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Auf Naidoos Kanal im Messengerdienst Telegram werden u.a. antisemitische Positionen gepostet, die Auschwitzlüge vertreten und holocaustleugnende Propagandavideos als „Wahrheit“ verbreitet.
Das Grundgesetz gewährleistet die Meinungs- und Kunstfreiheit, so wie es auch die Würde des Menschen schützt und den Missbrauch der Meinungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung untersagt. In der Abwägung dieser Verfassungsrechte gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Auftritt Naidoos in der Stadthalle. Klar ist für uns jedoch, dass Naidoos Positionen dem demokratischen Grundkonsens unserer Stadt diametral entgegenstehen.