04.06.2020 - 4.1 Julia Kristin Pittasch (FDP), Christoph Eisfeld...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder beschließen das Rederecht für Frau Steinhaus (WIRO).

 

Frau Steinhaus führt aus, dass die WIRO dem Anliegen durchaus positiv gegenüberstehe. Man habe in der Vergangenheit bereits Räume für Projekte zur Verfügung gestellt. Unklar sei ihr, ob die Künstler die Räume für Ausstellungs- oder Atelierzwecke nutzen sollen. Voraussetzung sei in jedem Fall eine klare Definition der Rahmenbedingungen. So seien z.B. Haftungsfragen zu klären. Priorität habe immer die Vermietung der Räume.

Die WIRO verfüge über ca. 500 Gewerberäume, insbesondere Büros und Läden.

Derzeit gebe es kaum Leerstand.

 

Frau Pittasch erläutert, dass ihre Fraktion die Hinweise aus der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag aufgenommen habe und das Anliegen des Antrags im Änderungsantrag 0829-02 ÄA präzisiert habe. Sie verweist auf positive Erfahrungen in der Deutschen Med und im Rostocker Hof. Ihr sei ein politisches Signal wichtig, um geeignete kommunale Gesellschaften zu animieren, Künstlerinnen und Künstler auf diesem Weg zu unterstützen. Man habe den Antrag bewusst nicht zu konkret gefasst.

 

Frau Knitter und Frau Schulz stehen dem Anliegen des Antrags positiv gegenüber, sehen aber keine Beschlussfähigkeit. Der Antrag sei zu unbestimmt, die Konsequenzen seien nicht klar. Sie empfehlen eine Überarbeitung des Antrags.

 

Frau Pittasch äußert, dass bei einer temporären Zwischennutzung kein Verlust durch die Unternehmen erzielt werde, sondern ein positives Image für die Vermieter. Man habe sich intensiv mit steuerlichen Aspekten und Überlassungsverträgen befasst.

 

Herr Goldbach empfiehlt, die Rahmenbedingungen für solche Maßnahmen festzuzurren. Die Form der Vereinbarung sei wichtig, es dürfe keine Verpflichtung der Unternehmen bestehen.

Auch dürfe das Vorhaben nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

 

Im Ergebnis der Diskussion beschließen die Ausschussmitglieder, folgenden Änderungsantrag des Kulturausschusses einzubringen:

 

Im Ergebnis der Diskussion beschließen die Ausschussmitglieder, folgenden Änderungsantrag als Kulturausschuss einzubringen:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Räumen in städtischem Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für nstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.

 

Mit der Abstimmung über diesen Antrag entfällt die Abstimmung über den Änderungsantrag 0829-02 ÄA.

 

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Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Zwischennutzungen von Räumen in städtischem

Eigentum und im Eigentum städtischer Gesellschaften, insbesondere der WIRO, für

Künstlerinnen und Künstler, ehrenamtliche Initiativen und gemeinnützige Vereine

unbürokratisch und bis auf die anfallenden Betriebskosten sowie ggf. anfallende

Bearbeitungsgebühren unentgeltlich und rechtssicher zu ermöglichen.

 

Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, Ansprechpartner für Interessierte bei der Stadt sowie in den kommunalen Unternehmen zu benennen und zu veröffentlichen.

 

 

 

 

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Abstimmung über den Änderungsantrag des Kulturausschusses:                                         

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt