12.09.2019 - 5.4 Bewilligung zur überplanmäßigen Ansatzerhöhung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lilie, Mitarbeiterin im Bauamt, erläutert die Dringlichkeit und begründet die eingebrachte Vorlage. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Kosten für Fremdprüfungen im Nachgang auf die Antragssteller umgelegt werden. Es handele sich insofern lediglich um eine Art Zwischenfinanzierung für die Vorleistungen im städtischen Haushalt.

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bewilligung zur überplanmäßigen Ansatzerhöhung im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2019 im TH 60 um 340.000 EUR bei Fremdprüfungen Statik und um 150.000 EUR bei Fremdprüfungen Brandschutz wird erteilt.

 

2. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen des TH 62 in Höhe von 490.000 EUR, Produktkonto 11402.44110030/64110030.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt