30.01.2019 - 8.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

 

1. Als Gesellschaftervertreter der Wohnen in Rostock GmbH wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Geschäftsführung anzuweisen, im Falle der Veräerung von Wohnungen bzw. Wohngebäuden einen möglichst umfassenden Schutz der vormaligen WIRO-Mieter vertraglich abzusichern.
 

2. Die vertraglichen Regelungen sind dem Aufsichtsrat der WIRO GmbH zum Beschluss vorzulegen. Dies kann als Standardregelung erfolgen.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt