14.06.2017 - 9.3 Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Der Präsident informiert, dass der Einreicher der Beschlussvorlage um folgende
Ergänzung bzw. Klarstellung gebeten hat:

 

Aufgrund der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) mit dem Glücksspielstaatsvertagsausführungsgesetz M-V (GlüStVAG M-V) wird die maximale Dichte von Spielhallen mit einem Mindestabstand von 500 m geregelt. Die Betreibung von Spiel-

hallen erfordert demnach eine Gewerbe- sowie eine Baugenehmigung. Damit ist der rechtliche Rahmen gegeben, der eine ungewollte Verdichtung von solchen Vergnügungsstätten verhindert. Zusätzliche Regelungen, wie über einen B-Plan, sind damit nicht mehr notwendig.

 

 

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

r das Gebiet Stadtmitte begrenzt:

 

              rdlich entlang der Strandstraße am Stadthafen

              östlich entlang der Grubenstraße einschließlich der östlichen              
              Grundstücke der Straße

              dlich entlang der historischen Stadtmauer, ausgenommen die              
              Sondergebiete der Universität und des Kulturhistorischen Museums

              westlich entlang der historischen Stadtmauer und ihres Verlaufes
sowie entlang der östlichen Straßenseite Am Kanonsberg

 

soll der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

              Anlage: Lageplan

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

40

Dagegen:

2

Enthaltungen:

1

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage