12.10.2016 - 8.5 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 12.10.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
(durch Einreicher am 5. September 2016 zurückgestellt)
- Finanzausschuss empfiehlt Ablehnung
Der Präsident informiert, dass - entsprechend der vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen Nr. 2016/AN/2052, Nr. 2016/AN/2053, Nr. 2016/AN/2054, Nr. 2016/AN/2055, Nr. 2016/AN/2056 und Nr. 2016/AN/2057 - die Deckungsquellen jeweils unzulässig sind.
(Erträge/Einzahlungen der Verwaltungstätigkeit dürfen entsprechend § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik nicht für Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit eingesetzt werden.)
Herr Kolbe fragt nach der Übergabe einer/der Liste zu verbrauchten/nicht verbrauchten investiven Mitteln und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der o.g. Anträge.
Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Dr. Dr. Philipp.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt
Beschluss:
TH 40 Amt für Schule und Sport
Investive Schulausstattungen 40221049 99900108
Ausstattung Fachunterrichtsräume Kooperative Gesamtschule Südstadt:
Haushaltsansatz alt: | 90.700 EUR |
Mehrbedarf: | 110.000 EUR |
Haushaltsansatz neu: | 200.700 EUR |
Deckungsvorschlag:
Im Amt für Schule und Sport (TH 40) werden Mehreinzahlungen aus Betriebskostenerstattungen für Vorjahre in Höhe von 679.000 EUR prognostiziert.