26.04.2016 - 5.1.18 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion Bündnis 90/DI...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Änderungsantrag wird punktuell abgestimmt:

 

Punkt 4

ja:              6              nein:              4              Enth.:              -

 

Punkt 5

ja:              5              nein:               4              Enth.:              1

 

Punkt 6

ja:              6              nein:              3              Enth.:              1

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Der Punkt 4 wird wie folgt geändert:

Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgungen ist zu prüfen.

 

Die Punkte 5 und 6 sind ersatzlos zu streichen.

 

Sachverhalt:

 

zu 4. Eine Vorfestlegung über die Höhe /Anzahl der Gastronomieversorgungen ist im Vorfeld des B-Planes nicht zu treffen. Die Festlegung erfolgt im Rahmen des Diskussionsprozesses zum B-Plan.

 

zu 5. Das Parkraumkonzept für Warnemünde liegt nicht vor. Eine Vorfestlegung für ein Parkhaus im B-Plan-Bereich, d.h. in den Dünen ist nicht zu treffen. Im Gegenteil sollte vorab festgelegt werden, dass kein Parkhaus in den Dünen gewollt ist. Ziel ist es, den Verkehr im Ort deutlich zu reduzieren. Ein neues Parkhaus würde zusätzlichen Verkehr anziehen und zu einer weiteren Verkehrsbelastung führen. daher ist der Punkt zu streichen.

zu 6. Bei dem Teepott handelt es sich um ein Baudenkmal. Der Teepott wie der Leuchtturm sind Wahrzeichen von Warnemünde und prägend für den Ort. Ein Anbau widerspricht der Erhaltung des historischen Zustandes und ist daher nicht wünschenswert. Der Teepott befindet sich zudem im Außenbereich sowie im Uferschutzstreifen eines Gewässers, in denen eine Bebauung bewusst nicht zulässig ist. Eine diesbezügliche Bauvoranfrage wurde bereits negativ entschieden. Eine Erweiterung des B-Planes um den Bereich ist nicht zielführend.

 

Der neue Beschlusstext lautet wie folgt:

 

Die Bürgerschaft beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.160 „Strand Warnemünde" unter Berücksichtigung folgender Punkte fortzusetzen:

 

1.              Der Saisonbegriff als Festsetzung für temporäre Bauvorhaben ist anzupassen.

 

2.              Die Erhöhung der Flexibilität der Festsetzungen insbesondere in Bezug auf die Festlegung der Versorgungsstandorte ist zu prüfen.

 

3.              Die Festsetzung mindestens eines dauerhaften Gastronomiestandortes im Plangeltungsbereich am Strand oder im Bereich der Düne ist zu prüfen.

 

4.              Die Anzahl der saisonalen Gastronomieversorgungen ist zu prüfen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt