02.03.2016 - 9.4 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 02.03.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung (mit Zusatz, dass der Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt die Verwaltung auffordert, zeitnah mit der Erstellung des Bebauungsplans “Kehrwieder“ zu beginnen. Der Ortsbeirat ist über einen Zeitplan für die Erstellung bis zum Juni 2016 zu informieren.)
Beschluss:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“, siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung.
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“ vom 05.10.2011, Vorlagen-Nr. 2011/BV/2483, und dessen Bekanntmachung am 19.10.2011, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.
Anlagen:
Satzung über die Veränderungssperre,
Lageplan Geltungsbereich
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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519,9 kB
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