04.11.2015 - 8.9 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 04.11.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1281-04 (ÄA) von Dr. Dr. Malte Philipp (für die Fraktion UFR/FDP) wurde zurückgezogen und durch Nr. 2015/AN/1281-05 (ÄA) ersetzt.
Frau Kröger bringt einen neuen Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1281-06 (ÄA) der Fraktionen
DIE LINKE. und CDU ein.
Daraufhin ziehen Frau Kröger den Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1281-03 (ÄA) der
Fraktion DIE LINKE. und Herr Majerus den Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1281-02 (ÄA)
der CDU-Fraktion zurück.
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt für Jugend und Soziales Verhandlungen mit dem Träger GGP zur Einrichtung einer
24-Stunden-Kita aufnimmt.
2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Träger, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "KitaPlus" an der Interessenbekundung sowie ggf. am Antragsverfahren beteiligen wollen, die vom
Amt für Jugend und Soziales notwendige Unterstützung zu erhalten.
Beschluss Nr. 2015/AN/1281:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass das Amt für Jugend und Soziales mit geeigneten Anbietern bzw. Trägern Verhandlungen zur Bereitstellung von Angeboten für eine 24-Stunden-Kinderbetreuung bzw. 24-Stunden-Kita aufnimmt.
2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass alle Träger, die sich im Rahmen des Bundesprogrammes "KitaPlus" an der Interessen-
bekundung sowie ggf. am Antragsverfahren beteiligen wollen, die vom Amt für Jugend und Soziales notwendige Unterstützung erhalten.
3. Da die Finanzierung einer 24-Stunden-Kita eine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt darstellt, ist die vertragliche Regelung einer angemessenen Beteiligung des Landes vor Beginn der Verhandlungen mit den Trägern sicherzustellen.
Durch Landes-, Bundes- und ggf. private Mittel sollte ein Finanzierungsanteil von
wenigstens 50 %, d.h. ca. 100.000 EUR/Jahr gewährleistet sein.
4. Die Ergebnisse der Verhandlungen sollen der Bürgerschaft bis zum 31. Januar 2016
vorliegen.