03.06.2015 - 8.8 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob der aktuelle qualifizierte Mietspiegel der Hansestadt Rostock unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BGH vom 21.11.2012 (Az. VIII ZR 46/12) und 06.11.2013 (Az. VIII ZR 346/12) sowie des Amtsgerichts Charlottenburg, Urteil vom 11.05.2015 235 C 133/13 ordnungsgemäß erstellt wurde.
Im Rahmen der Prüfung ist insbesondere zu klären, ob die nach § 558 d BGB normierte "Wissenschaftlichkeit der Datenerhebung und Datenauswertung" vor allem in Bezug auf die zugrunde gelegten Wohngebiete gegeben ist. Auch ist in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die zur Erstellung des Mietspiegels verwendeten Grundlagendaten öffentlich zugänglich sind.


Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bürgerschaft in ihrer Oktobersitzung 2015 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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