28.04.2015 - 4.5 Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 9...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.04.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2015
der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Stellplatzsatzung führt derzeit in manchen Fällen zu unerwünschten Effekten.
Daher sollte überprüft werden, ob die Stellplatzsatzung durch veränderte Regelungen
eine bessere Lenkungswirkung erreichen kann.
Ziel sollte es sein:
- den Wohnungsbau und insbesondere die Schaffung kostengünstiger Wohnungen zu
fördern
- Bauvorhaben zur weiteren Entwicklung der Innenstadt und anderer zentraler Lagen zu
fördern, die gut an den ÖPNV angeschlossen sind
- die Attraktivität des Stadtbildes zu erhalten und überdimensionierte Garagentore in kleinen
Gebäuden zu vermeiden (z.B. beim Kuhtor)
- den Wegfall öffentlicher Stellplätze auf der Straße zu vermeiden, wenn dafür nur die gleiche
oder eine geringfügig höhere Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück geschaffen wird.
(z.B. Wegfall von 1 Stellplatz auf der Straße für eine Garagenzufahrt mit 1 Stellplatz)
- Anreize zur stärkeren Nutzung von ÖPNV, CarSharing und Rad zu schaffen
- die zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität zu berücksichtigen
Im Rahmen der Überarbeitung sollte die Berücksichtigung folgender Punkte geprüft werden:
1. Neufassung des § 4 z.B. in folgender Form, um Lückenbebauung und Ausbauvorhaben
in zentralen Bereichen der Stadt zu erleichtern:
Bei der Ermittlung der zu schaffenden Stellplätze bleiben in den Zonen I und II
je Bauvorhaben 2 Stellplätze unberücksichtigt. Diese brauchen weder nachgewiesen noch
abgelöst zu werden.
2. Flexiblere Vorgabe der Richtzahl für die nach Anlage 1 der Satzung zu schaffenden
Stellplätze, um besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen zu können. So könnte die
Mindestzahl der zu schaffenden Stellplätze auf 1/3 der bisherigen Höchstzahl reduziert
werden, z.B.
1.1 Einfamilienhäuser statt bisher 1 - 2 Stellplätze neu: 0,7 - 2 Stellplätze
1.2 Mehrfamilienhäuser statt bisher 1 - 1,5 Stellplätze neu: 0,5 - 1,5 Stellplätze
3. Festlegung, dass in bestimmten Fällen keine Stellplätze geschaffen
werden dürfen, sondern eine Ablöse zu zahlen ist, z.B.:
- wenn die Stellplatzzufahrt mehr als 1/3 der Gebäudebreite ausmachen würde
- wenn zur Gewährleistung der Zufahrt auf der Straße mehr als 50 % der Stellplätze
wegfallen würden, im Vergleich zu den auf dem Grundstück geschaffenen Stellplätzen
- wenn Stellplätze auf einem bisher nicht befahrenen Innenhof errichtet würden
- wenn Stellplätze in den Zonen I und II in einem bisher nicht befestigten Vorgarten
errichtet würden
4. Bei der Bemessung der notwendigen Stellplätze könnte die ÖPNV-Anbindung
noch stärker als bisher berücksichtigt werden.
5. Anreiz zur Schaffung von CarSharing-Stellplätzen durch Anrechnung eines CarSharing-
Stellplatzes an einem geeigneten Standort z.B. als 4 Stellplätze.
6. Regelungen zur Berücksichtigung der zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität,
z.B. durch Schaffung eines Elektroanschlusses je 10 Stellplätze.
7. Aufnahme von Regelungen zur Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen.
8. Anreiz zur Schaffung von attraktiven Fahrrad-Stellplätzen, in dem z.B.
fünf überdachte, ebenerdige (max. 6 Stufen) Fahrradstellplätze als 1 PKW-Stellplatz
angerechnet werden.
9. Überprüfung der Höhe der Stellplatzablöse und Rundung der Beträge, z.B.
- in Zone I 7.500 EUR statt 7.670 EUR
- in Zone II 6.000 EUR statt 6.130 EUR, ggf. erhöhter Betrag für Warnemünde
- im übrigen 5.000 EUR statt 5.110 EUR
10. Regelung zur Verwendung der Stellplatzablöse, z.B.
65 - 75 % für die Errichtung von Parkhäusern mit ermäßigter Gebühr für Anwohner
25 - 35 % für die Förderung von ÖPNV und Radverkehr