18.02.2015 - 8.1 Errichtung von 2 Klein-Windkraftanlagen zur Seb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Architekt, Herr Friedrich macht Erläuterungen zum Aufbau und zur Funktionsweise der Klein-Windkraftanlagen.

-          Erweiterung des Gesamtkonzeptes von PMR

-          Förderung der Nachhaltigkeit

-          Überschuss der Anlage wird in Batterien für bereits erworbenes Elektroauto gespeichert

-          Rotormittelpunkt hat eine Höhe von 7,5 m – 8 m, Gesamthöhe mit Gebäude ca. 22 m

-          etwa 150 Umdrehungen pro Minute, bei zu starkem Wind wird Anlage automatisch abgeschaltet

-          kein beeinträchtigender Schattenwurf für Autofahrer

-          ein Anhalten für bestimmte Zeiten wäre möglich

-          Anlage hat ca. 30 dB, Straße verursacht 50 – 60 dB

-          für Vögel kein störendes Hindernis, werden durch verursachten Wind der Rotoren ferngehalten

Vom OBR kommt die Nachfrage, ob die Windkraftanlagen gemäß Bebauungsplan überhaupt errichtet werden könnten. Frau Heimhardt gibt an, dass es kein Bebauungsplan für solche Anlagen gibt. Laut Frau Heimhardt würde die Höhe möglich sein, die Anlagen müssten nur ins Stadtbild passen. Von einem Anwohner kommt die Wortmeldung, dass die Anlage seine Sicht aus dem Fenster stark beeinträchtigen würde. Der Bauausschuss rät, das Vorhaben abzulehnen. Herr Simowitsch gibt an, dass solche Anlagen generell unterstützenswert sind, die Anfrage aber im Zuge der geplanten Umstrukturierung des Stadthafens zu einem falschen Zeitpunkt kommt. Nach einer regen Diskussion lässt Herr Simowitsch den OBR abstimmen.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

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