10.02.2015 - 5 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiesner gibt zur Schuleinzugsbereichssatzung einige Erläuterungen.

Sachverhalt:

Es besteht die Notwendigkeit einer Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock.

Das Bestreben der Landesregierung besteht darin, eine Änderung des Schulgesetzes für das Land M-V hinsichtlich des § 113 „Schülerbeförderung“ vom 25.09.2013 auch für die kreisfreien Städte herbeizuführen.

§ 113 Schulgesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Trägerschaft der Beförderungspflicht bzw. der Erstattungspflicht der Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Wohnsitz.

Alle Ortsteile der Hansestadt Rostock sollen nach diesem Entwurf Schuleinzugsbereich für alle Schulen werden.

 

Frau Hennings fragt, wem die Schuleinzugsbereichssatzung nützt.

Herr Wiesner beantwortet die Frage wie folgt:

 

Eine zukünftige Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort der Schüler und der örtlich zuständigen Schule

 

-          für Schüler/innen bis zur Klassenstufe 4 mehr als 2 km

-          für Schüler/innen ab Klassenstufe 5 mehr als 4 km

-          für Schüler/innen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klassenstufe 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht die Mittlere Reife voraussetzen mehr als 6 km

 

beträgt.

In der Hansestadt Rostock würden derzeit ca. 3000 Schüler unter Zugrundelegung der Richtlinien aus den Landkreisen einen Anspruch auf Unterstützung haben.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage