06.03.2013 - 10.3 Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 06.03.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2013 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss überwiesen)
- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
- Ortsbeirat Groß Klein empfiehlt Zustimmung
Beschluss:
1. Für das Gelände im Stadtteil Groß Klein, auf dem das Wohnheim der Studenten der ehemaligen Ingenieurhochschule Warnemünde stand, soll der Bebauungsplan Nr. 03.SO.182 für das Sondergebiet Sozialmedizinisches Reha-Zentrum" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:
- im Norden und Nordosten: | durch die Kleingartenanlage Am Malbusen", |
- Im Osten: | durch eine vorhandene Stellplatzanlage und |
- im Westen: | durch die S-Bahntrasse Rostock - Warnemünde. |
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:
- Wiedernutzbarmachung der Flächen im Plangebiet zur Errichtung eines sozialmedizinischen Rehabilitationszentrums für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
bestehend aus Gebäuden und dazugehörigen Nebenanlagen für eine medizinische und soziale Rehabilitation einschließlich vorübergehender Wohn- und Betreuung und tagesstrukturierender Angebote sowie dessen behutsame und gestalterische Einbindung in die vorhandene naturräumliche und städtebauliche Struktur.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
4. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung durchgeführt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
(o. g. Lageplan liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 8 bei)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,8 kB
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