10.10.2012 - 8.14 Vorsitzende der Fraktionen der SPD und Rostocke...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin äußert rechtliche Bedenken zum Änderungsantrag Nr. 2012/AN/3906-03 (ÄA).


Herr Giesen bittet um Prüfung, ob mit einer Beschlussfassung Rechte von Bürgerschafts- oder Hauptausschussmitgliedern beschnitten werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens einer Fraktion oder 3 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird,

 

2. für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum Ausschreibungstext.

 

 

Beschluss Nr. 2012/AN/3906:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. dass zukünftig bei Anhörungen von Bewerbern für ausgeschriebene Stellen, die in die Zuständigkeit der Entscheidung des Hauptausschusses oder der Bürgerschaft fallen, alle Bewerber einzuladen sind, deren Einladung von mindestens zwei Fraktionen oder 6 Mitgliedern der Bürgerschaft gewünscht wird,

 

2. für die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen und Entscheidung über gewünschte Einladungen seitens der Fraktionen ist eine Frist von mindestens zwei Wochen durch die Verwaltung einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Beteiligung der Fraktionen zum Ausschreibungstext.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Angenommen

X

Abgelehnt