17.01.2012 - 4.1 Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Hansaviertel (9)
- Datum:
- Di., 17.01.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Wortprotokoll
Herr Cornelius
Stellt fest, dass die BV nicht vollständig ist. Der Haushaltsplan ist in der neuen Form geschrieben worden (Doppik)
- Die notwendige Eröffnungsbilanz soll im 1. Halbjahr 2012 vorliegen
- sämtliche Investionen des Schulamtes sind dem Hansaviertel zugeordnet worden
- die Verkehrsüberwachungssysteme auf der L22, die mehrere Ortsteile betreffen, sind ebenfalls dem Hansaviertel zugeordnet worden,
- Erweiterung des Klinikums; nach Abschluß der Baumaßnahmen werden die jeweiligen Straßen aus Mitteln des BBL instandgesetzt. Hier ist der städtische Teil geplant (u. a. Kreisverkehr am Dürer Platz)
- für die Geh- u. Radwege stehen1Mio. zur Verfügung, für das Hansaviertel stehen keine Mittel bereit
- 10-20.000 für Standortsicherung Wasserspringen Short Track
Herr Grotkopp
Die Sanierung der Geh- u. Radwege sind 2014 geplant. Wie steht es um die Sanierung der Rembrandtstr. und werden die Anwohner zur Kasse gebeten?
Herr Kasperski
Was wird genau mit diesen Mittel realisiert?
Herr Cornelius
Die 200.000 für die Erweiterung Klinikum Schillingallee sind für den Knotenpunkt Dürerplatz (Kreisel) angedacht.
Nach kurzer Diskussion wird vom Ortsbeirat Hansaviertel folgende Entscheidung getroffen:
Beschluss:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Der Ortsbeirat nimmt die Haushaltssatzung zur Kenntnis.
Beschluss:
Mit der Geschäftsanweisung zur Erarbeitung der Haushaltssatzungen 2012 und der Haushaltspläne mit den Anlagen wurden den Senatsbereichen die vorläufigen Eckwertekennziffern übergeben. Anhand der übergebenen Eckwertekennziffern wurden die Entwürfe der Haushaltspläne erstellt und bildeten die Grundlage für die Planberatungen.
Die Planberatungen haben ohne die interne Leistungsverrechnung zu den folgenden Ansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt geführt:
Ergebnishaushalt | Ansatz in Mio. EUR |
Erträge | 480,5 |
Aufwendungen | 511,5 |
Jahresergebnis | ./. 31,0 |
Abschreibungen | 32,5 |
Jahresergebnis ohne Abschreibungen | 1,5 |
Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik ist ein Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. Bei der Ermittlung des Haushaltsausgleichs sind Fehlbeträge aus Haushaltsjahren mit einer kameralen Rechnungslegung nicht zu berücksichtigen. Der Haushaltsausgleich wird durch die Veranschlagung der Abschreibungen in Höhe von 31,0 Mio. EUR nicht erreicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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