09.06.2010 - 9.1.16 Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.16
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.06.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im
Beschlussvorschlag wird in § 10 der Absatz 9 ersetzt durch:
„Die
Aufsichtsratssitzungen werden grundsätzlich mit einer Frist von mindestens zwei
Wochen vom Vorsitzenden schriftlich einberufen. In dringenden Fällen kann die
Ladungsfrist verkürzt oder auf andere Weise geladen werden, wobei eine Frist
von drei Werktagen nicht unterschritten werden soll. In jedem Fall ist unter
Mitteilung der Tagesordnung zu laden.
Mit der
Ladung soll die Übersendung der erläuternden Unterlagen erfolgen.
Das Recht
der Mitglieder des Aufsichtsrates aus Absatz 10 bleibt hiervon
unberührt.“