16.04.2009 - 5.2 Antrag von Steffen Bockhahn (für die Fraktion D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 16.04.2009
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
bisherige
Nummer des Antrages: 0318/09-A
Herr
Menzel beantragt das Rederecht für Herrn Sieratzki. Dieses wird ihm vom
Ausschuss einstimmig erteilt.
Herr
Sieratzki macht detaillierte Ausführungen aus Sicht des Personalrates beim
Brandschutz- und Rettungsamt.
Herr Gesk
schildert die Sichtweise der Stadtverwaltung. Der Innenminister des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird die Opt-Out-Regelung nicht in der neuen
Arbeitszeitverordnung berücksichtigen. Diese würde ohnehin 2011 auslaufen.
Derzeit sind auch 36 Klagen beim Oberverwaltungsgericht zur Anwendung der
Opt-Out-Regelung anhängig. Durch das Landesamt für Arbeitsschutz wurde
bestätigt, dass in der bisherigen Vorgehensweise der Hansestadt Rostock kein
Verstoß vorliegt. Konkrete Änderungen im Schichtmodell wird es erst 2011 geben.
Der Feuerwehrbedarfsplan soll nicht Beschlussvorlage für die Bürgerschaft
werden.
Frau
Niemeyer äußert, dass für Arbeits- und Dienstrechtsfragen grundsätzlich der
Hauptausschuss zuständig ist. Herr Gesk bestätigt auf ihre Nachfrage, dass mit
jedem einzelnen Mitarbeiter Regelungen vereinbart werden müssten, sofern
überhaupt eine gesetzliche Grundlage zur Anwendung der Opt-Out-Regelung
geschaffen werden würde. Zudem seien die vielen Klagen sehr bedenklich.
Herr
Althaus führt an, dass durch das Fehlen von 6 Stunden durch die
48-Stunden-Regelung entweder mehr Personal eingestellt werden müsste oder die
Sicherheit im Bereich Brandschutz leiden würde. Der Personalrat des
Brandschutz- und Rettungsamtes hat gemäß den Ausführungen von Herrn Sieratzki
die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Mehrarbeit erkennen lassen. Damit wären
Neueinstellungen nicht notwendig.
Herr Sens
gibt zu bedenken, dass der Antrag lediglich die Bemühung des
Oberbürgermeisters, sich für die Einführung der Opt-Out-Regelung in die neue
Arbeitsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen, zum Grunde
hat. Da dies laut den Aussagen von Herrn Gesk geschehen ist, ist dieser Antrag
nicht mehr notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. sich
unverzüglich gegenüber der Landsregierung für die Übernahme der
Abweichungsartikel 18, 19 und 17 und 22 (Opt-Out-Regelung) der Richtlinie
2003/88/EG in die Arbeitszeitverordnung M-V einzusetzen.
2. Das
genaue Einsparpotenzial bei der Anwendung der Abweichungsartikel aufzuzeigen
und zu nutzen.
3. Dazu
mit dem Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes entsprechende Gespräche
aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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