21.05.2019 - 5.2.5 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2.5
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 21.05.2019
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schäfer stellt das Bauvorhaben vor und beantwortet Fragen u. a. zur Stellplatzsituation. Herr Sauter kritisiert die Gestaltung der geplanten Wohnhäuser und auch Herr Bothur äußert sich diesbezüglich kritisch und hält die Investionen in diesen Standort für fraglich. Herr Blank von der WG Schiffahrt Hafen als Investor erläutert, dass es für die Planung der Wohnhäuser einen Wettbewerb gab, dessen Bestandteil auch die Vorgabe von Farbe und Material war. Diese Vorgaben wurden in Abstimmung mit der Denkmalpflege für den Wettbewerb erarbeitet. Herr Giesen stellt fest, dass die beantragte Bebauung das Ergebnis des durch die RGS durchgeführten Wettbewerbes ist und diese Entscheidung akzeptiert werden muss. Frau Schäfer erklärt, dass der Ausschuss lediglich das Planungsrecht zu beurteilen hat, die Gestaltung von Objekten hat keinen Einfluss auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben. Das Einvernehmen kann rechtlich nicht versagt werden, weil die Gestaltung der beantragten Gebäude nicht zusagt.
Herr Müller bietet an, nach der konstituierenden Sitzung für die neuen Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses eine Veranstaltung rund um das Thema Gestaltungsfragen, beratend mit dem Planungs- und Gestaltungsbeirat, durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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