27.09.2017 - 6.3 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Mi., 27.09.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bau- und Verkehrsausschuss des OBR hat sich mit der Vorlage beschäftigt.
Herr Aßmann berichtet aus der Sitzung.
Der Ausschuss empfiehlt dem OBR Zustimmung sowie folgende Änderungsanträge:
- Die Verringerung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gem. § 4 beträgt in Zonen I und II 25 Prozent, bei Wohnungen 50 Prozent. Die Verringerung um 50 Prozent soll auch gelten für: Schulen/Hochschulen und Studentenwohnheime.
Abstimmung zum Änderungsantrag 1:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür:6
Dagegen:0Angenommenx
Enthaltungen:1Abgelehnt
- Wenn die zur Schaffung von Kfz-Stellplätzen zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht um alle notwendigen Plätze auszuweisen und herzustellen, sind die barrierefreien Stellplätze zuerst und vorrangig gegenüber nicht barrierefreien Stellplätzen auszuweisen.
Abstimmung zum Änderungsantrag 2:
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür:7
Dagegen:0Angenommenx
Enthaltungen:0Abgelehnt
Frau Krönert erläutert ein Beispiel für die Anwendung eines Mobilitätskonzeptes. Wenn ein Carsharing-Stellplatz entsteht, dann verringert sich ein privater PKW-Stellplatz.
Die Satzung wird rückwirkend ab 2012 gelten.
Anlagen zur Vorlage
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