26.05.2015 - 6.1 Beschluss über die Öffentlichkeits- und Behörde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 26.05.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Schölens stellt den Entwurf des B-Planes Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ mittels Beamer-Präsentation und Vergleich der Papierexemplare Vorentwurf/Entwurf vor; insbesondere folgende Punkte wurden dargelegt:
in Rostock besteht aktuell ein großer Bedarf an Wohnraum, Nachfrage nach attraktiven Wohnstandorten
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Entwicklung eines Wohngebiets wurde am 07.12.2011 von der Bürgerschaft beschlossen
vom Vorentwurf bis zum heutigen Stand haben sich die Grenzen des zukünftigen Geltungsbereiches kaum verändert
Areal ist begrenzt im NO durch Pressentinstraße, im SO durch Klaus-Groth-Straße, im SW durch die Unterwarnow, die Gärten westlich des Hauptweges der Kleingartenanlage „Hufe V“ e.V. und den bestehenden Yachtclub „Warnow“ e.V. in der Pressentinstraße 11a, im NW durch die nordwestliche Waldgrenze, die Grundstücke 12 und 12a sowie durch die bestehende Zufahrt zum Yachtclub und die Zufahrt zur Kleingartenanlage
formlose Abwägung der einzelnen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
viele bisher eingegangene Hinweise wurden als durchführungsrelevante Hinweise in den zu billigenden und öffentlich auszulegenden Entwurf aufgenommen
Waldumwandlungsgenehmigungsantrag ist für einen Großteil der betroffenen Waldflächen in Aussicht gestellt worden; der Antrag wurde gemäß den Hinweisender Waldbehörde in Konformität zu den neueren Erkenntnissen der Waldeinstufung überarbeitet
insgesamt sind 160-180 Wohneinheiten angestrebt
möglich sind in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie Geschosswohnungsbau und Reihenhäuser; festgesetzt sind maximale Gebäudehöhen zwischen ca. 11 und ca. 20 m über Wasserspiegelniveau wobei bei den Bestandsbaugebieten zwischen Trauf- und Firsthöhen differenziert wird
Schilderung der Erschließungs- und Bewirtschaftungskosten, der Planstraßen, Tiefgaragen(zufahrten)- und Stellplätze…
Diskussionspunkte der Anwohner und des Ortsbeirates:
1. Kritik an der Verwaltung, dass seit 2011 Hinweise der Eigentümer der Bestandsbebauung keine Berücksichtigung fanden und teilweise kein Eingang ihrer Einwände in 2014 bestätigt worden wäre
2. fallen Erschließungskosten für Kleingärtner an?
3. sind die geplanten Parkflächen ausreichend?
4. kann man Veränderungen an den Häusern Pressentinstr. 1-11 vornehmen? (durch Festsetzung der Auflagen im festgeschriebenen B-Plan)
Frau Schölens antwortet:
1. bei der schriftlichen Befragung der Eigentümer Pressentinstraße im IV. Quartal 2014 waren 22 Eigentümer angeschrieben worden, 10 Eigentümer reagierten ablehnend und 12 Eigentümer haben sich nicht gemeldet und somit ist man von einer Zustimmung ausgegangen
2. angestrebt sind keine Erschließungskosten für verbleibende angrenzende Kleingärten, da für diese kein Wohnrecht- Prüfung in Verwaltung (Bauamt) + Rückmeldung
3. Stellplatzsatzung HRO: jeder Eigentümer muss auf seinem Grundstück das notwendige Parken der eigenen Fahrzeuge gewährleisten, Stellplätze und Tiefgaragen sind entsprechend festgesetzt
4. Zukünftige Festsetzungen sind vom etwaigen Bestandsschutz gedeckte geringfügige Änderungen und Erweiterungen an Bestandsgebäuden (wie Sanierung und Instandhaltung von z.B. Fassaden- und Dachflächen) im zukünftigen Geltungsbereich des B-Planes nicht maßgeblich (z.B. Dachpfannenfarbwahl, Erneuerung der Fenster…)
Weitere Diskussionspunkte und Bedenken:
Wohnqualität und Marktwert der Häuser im Bestand würde durch zukünftige „enge“ Bebauung fallen
zu hohes Verkehrsaufkommen
es sollte auch an Schul- und Kindertagesstättenkapazität durch möglichen enormen Zuzug von Familien mit Kindern gedacht werden
ein Gemeinschaftshaus ist für kulturell- sportliche und gesellige Anlässe wichtig
der grüne Stadtteil den jungen Familien beziehen ist durch die Verdichtung der Wohnbebauung nicht mehr so attraktiv sein
geplante Gebäude sind zu hoch
der Bedarf an altersgerechtem Wohnen in schöner Lage ist auch gegeben
Anbindung zum Kirchenplatz muss auch saniert werden (Kopfsteinpflaster) und Kosten werden dann wieder auf die angrenzenden Eigentümer umgelegt, Erschließungsbeitragssatzung
Plan zum Rückbau einiger Kleingärten wurde scharf kritisiert
- Erschließungskosten für Planstraße A wird in hohem Maße auf die Bestandseigentümer umgelegt
- Waldweg hat keinerlei Bezug zu anderen Wegen
Herr Jäger: Der Bauausschuss empfiehlt dem Ortsbeirat Ablehnung
Herr Schommartz bringt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15. WA.178 „Obere Warnowkante“ im Ortsbeirat Gehlsdorf/NO zur Abstimmung
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“ (Anlage 1), begrenzt
- im Nordosten durch die Pressentinstraße
- im Südosten durch die Klaus-Groth-Straße
- im Südwesten durch die Unterwarnow, die Gärten westlich des Hauptweges
der Kleingartenanlage „Hufe V“ e.V. und den bestehenden Yachtclub „Warnow“ e.V. in der
Pressentinstr. 11a
- im Nordwesten durch die nordwestliche Waldgrenze, die Grundstücke
Pressentinstraße 12 und 12a sowie durch die bestehende Zufahrt zum Yachtclub, die Zufahrt zur Kleingartenanlage (KGA) „Hufe V“ e.V.
und die Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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