11.05.2021 - 5.1 Eckwerte für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Reutershagen (8)
- Datum:
- Di., 11.05.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Diskussion:
Frau Dr. Priebe äußert sich hinsichtlich der Personalentwicklungskosten. Diese entwickeln sich zunehmend nach oben. Sie vermisse den Willen, auch in diesem Bereich durch mehr Effizienz Einsparungen vorzunehmen.
Frau Dr. Priebe schlägt vor, einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zu formulieren:
Der Ortsbeirat Reutershagen regt an, insbesondere bei der Personalentwicklung, eine sorgsame und nachvollziehbare Planung, unter Beachtung der zunehmenden Digitalisierung und der daraus zu erwartenden Effizienz in der Verwaltung, zu gewährleisten.
Herr Sens verweist darauf, dass über die Personalentwicklungskosten im regulären Haushalt erneut diskutiert wird. Die in den Eckwerten aufgeführten Kosten werden genau aufgeschlüsselt und durch die Verwaltung begründet werden müssen.
Herr Wiesner äußert dazu, dass die Übertragung neuer und aus dem politischen Raum gewollter Aufgaben, natürlich auch dafür neu zu schaffenden Stellen nach sich ziehen.
Eine Verdichtung von Aufgaben ist nicht in jedem Falle möglich oder sinnvoll.
Viele Bereiche der Verwaltung haben, z. B. durch zeitversetze Wiederbesetzung von
Stellen, schon jetzt ihre Grenzen der Belastbarkeit erreicht.
Frau Dr. Maaß stellt den Antrag von Frau Dr. Priebe zur Abstimmung:
Ergebnis:
Dafür: 2
Dagegen: 5
Enthaltung: 1
Der Antrag von Frau Dr. Priebe erhält keine Mehrheit.
Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage zu.
Beschluss:
1.) Den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2022/ 2023 gemäß der Anlagen dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.
2.) Haushaltsverbesserungen und neutrale Veränderungen im Rahmen der Haushaltsplanung werden zugelassen.
3.) Haushaltsverschlechterungen bedürfen des Nachweises der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit. Über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022/ 2023 berät und beschließt die mit dem Finanzausschuss zu bildende Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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376,6 kB
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586,3 kB
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310,1 kB
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(wie Dokument)
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398,1 kB
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