07.09.2021 - 5.1.2 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet, begrenzt

 

 im Süden:             durch die Bundesautobahn A19

 im Westen:               durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),

 im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen             

      soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“

      gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.

      Planungsziele des Bebauungsplans sind

 

         -    Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,

         -    Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu                  kombinieren

 

2.  Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,  
     bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1), dem Entwurf
    der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen 
    Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und

    sind gemäß  § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage