26.08.2020 - 8.1 Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Mi., 26.08.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nerger informiert:
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass alte Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2021 aufzuheben sind. Es besteht aber die Möglichkeit, die Laufzeit dieser Satzungen darüberhinaus per Bürgerschaftsbeschluss zu verlängern, wenn noch nicht alle Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden konnten. Davon soll Gebrauch gemacht werden, um auch weiterhin Städtebaufördermittel für die noch ausstehenden Maßnahmen einsetzen zu können.
Es handelt sich um einen rein formalen Vorgang, der für die Grundstückseigentümer zu keinen Änderungen führt.
Die KTV ist nur noch mit einem kleinen „Restteil“ Sanierungsgebiet von der „alten Satzung betroffen. Die neue Erweiterungssatzung berührt die KTV nicht.
Der OBR kann sich zur Thematik mit dem zuständigen Fachamt oder mit dem Ortsbeiratsvorsitzenden Stadtmitte in Verbindung setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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226 kB
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