05.04.2017 - 9.3 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungs...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ beschließt die Hansestadt Rostock die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für diesen Planbereich um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB.

 

§ 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Veränderungssperre werden neu gefasst:

 

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft. Auf die Dreijahresfrist ist der abgelaufene Zeitraum einer ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB anzurechnen.“

 

Der § 4 Abs. 2 Satz 3 der Veränderungssperre „Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern“ entfällt.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlage:
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (Lageplan)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

X

Dafür:

23

Dagegen:

23

 

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Anlagen zur Vorlage