05.01.2016 - 5.1.4 Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giesen erkundigt sich bei der Verwaltung nach dem Stand ihrer Informationen bzgl. Verstößen gegen die Veränderungssperre. Herr Prechtel erklärt, dass der OBR Warnemünde auch festgestellt hat, dass trotz Veränderungssperre in Warnemünde erneut Ferienwohnungen entstanden sind. Frau Gründel führt dazu aus, dass die Stadtplanung eine Erfassung der Ferienwohnungen 2015 aktuell  vorgenommen hat. Herr Müller gibt einen kurzen Überblick über die angewandte Vorgehensweise. Nach Abschluss dieser Erfassung muss dann eine Strategie erarbeitet werden, inwieweit mit diesem Ergebnis auch im Bezug auf Bestandsschutz umgegangen werden soll.

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Beschluss:

Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.

 

Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:

 

„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren außer Kraft.

 

Auf die Vierjahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage