14.01.2010 - 4.1 Personalüberleitung der Mitarbeiter des Amtes V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 14.01.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Volkstheater Rostock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Melzer erläutert die Notwendigkeit der das Volksstheater betreffenden Beschlussvorlagen. Es geht insbesondere um die Absicherung der zukünftigen Leistungsfähigkeit.
Herr Leonard und Herr Nissen erläutern die Vorteile einer GmbH-Bildung. Die Altersversorgung des bis zur Überleitung beim Volkstheater beschäftigten Personals ist über die Zusatzversorgungskasse gesichert. Künftige Beiträge sind von der GmbH an diese Kasse zu zahlen. Bei einer Insolvenz würde das Personal, was bis zur Überleitung beim Volkstheater beschäftigt war, wieder Personalbestandteil der Hansestadt Rostock werden. Die Mitarbeiter können einer Überleitung widersprechen. Es muss dann seitens der Hansestadt Rostock entschieden werden, ob diese Beschäftigten bei ihr weiter beschäftigt werden könnten oder ob andere personalrechtliche Maßnahmen erfolgen müssten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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