04.10.2018 - 4.1 Richtlinie zum Budget für Ortsbeiräte in der Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Do., 04.10.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zimmermann stellt die Beschlussvorlage zum Budget der OBR vor.
Jeder OBR soll ab 2019 über eine Budgethöhe basierend auf einem Grundbetrag von 3000,-EUR und einer Einwohnerkomponente pro 0,50 EUR je Einwohner pro HH-Jahr
verfügen. Als Einwohner eines Ortsbeiratsbereiches zählen die zum Stichtag (30.06. des Vorjahres) mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner.
Das Ortsbeiratsbudget ist auf die Verwendung für kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen beschränkt.
Die Ortsbeiräte treffen die Entscheidung über die Verwendung ihrer Mittel im Rahmen einer regulären Sitzung und Beschlussfassung.
Soweit Ortsbeiratsentscheidungen Zuwendungen an Dritte beinhalten, hat der Dritte (z.B. ein Verein) einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung zu stellen.
Für einzelne Maßnahmen kann der Ortsbeirat Zuwendungen aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Betrag in Höhe von 500.-EUR erhalten.
Anlagen zur Vorlage
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