18.08.2021 - 9.1 Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt wurde.

 

Weiterhin informiert die Präsidentin, dass der Antrag Nr. 2021/AN/2303 der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung) (s. TOP 9.3) zurückgezogen wurde.

     Dazu gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Es liegt ein neuer Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2396-03 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen der SPD, CDU/UFR-Fraktion, Fraktion DIE LINKE.PARTEI und Fraktion Rostocker Bund vor.

 

 

Herr Senator Bockhahn begründet die Beschlussvorlage und spricht sich für den Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2396-03 (ÄA) aus.

 

In diesem Zusammenhang zieht er den vorliegenden Nachtrag Nr. 2021/BV/2396-01 (NB) der Verwaltung zurück.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.

 

Herr Peters zieht den Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2396-01 (ÄA) der CDU/UFR-Fraktion ebenfalls zurück.

 

 

Herr Flachsmeyer fordert eine nachhaltige Finanzierung ein, die nicht über Kassenkredite realisiert werden sollte.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Porst gibt Herr Senator Bockhahn nähere Erläuterungen zur Ausgestaltung der sozialräumlichen Angebote sowie zur Berechnung von auskömmlichen Vollzeitäquivalenten und Betreuungsschlüsseln.

 

 

Frau Dr. Bachmann bittet die Verwaltung, nun zeitnah auch für die unstrittigen Bestandteile der Kindertagespflege eine Regelung auf den Weg zu bringen.

 

 

Reduzieren

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages­einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung) - Anlage 1.

 

 

Beschluss Nr. 2021/BV/2396:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages­einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung) - Anlage 1.

 

Die im Jahr 2021 überplanmäßig zu erwartenden, anteiligen Kompensationszahlungen für die Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 5.187.000,- EUR im Teilhaushalt 90 werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den in das Folgejahr zu übertragenden Finanzsaldo als Deckungsquelle für die erwarteten Mehrauszahlungen aus der geänderten KiföG-Satzung eingesetzt.

 

Anlage:

Satzung zur Kindertagesförderung in Kindertages­einrichtungen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung)

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

50

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Realisierung:

 

Die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KiföG-Satzung) wurde im Städt. Anzeiger Nr. 19 am 11.09.2021 öffentlich bekannt gemacht. Somit wurde der Beschluss erfüllt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage