01.12.2020 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2020
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pittasch nimmt ab 17:10 Uhr an der Sitzung teil.
Dieser TOP wird durch Herrn Maronde im Zusammenhang mit dem TOP 5.1.2 erläutert.
So geht er auf die Hintergründe und Grundlagen der Planung ein, erläutert die Ziele und stellt die Besonderheiten des Gebietes dar.
Weiterhin macht er Ausführungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und äußert sich zu den Gründen der 1. Änderung.
Beschluss:
1. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 08.SN.185 „Vorgärten im Thünenviertel und im Tweelviertel“ im Stadtteil Hansaviertel, begrenzt:
im Nordosten: durch die Dethardingstraße bis zur Parkstraße,
im Osten: durch die Bahntrasse Rostock – Warnemünde
im Süden: durch die Bahntrasse Rostock – Wismar
im Westen: durch die Parkstraße und die Ernst-Heydemann-Straße,
im Nordwesten: durch die Rembrandtstraße,
bestehend aus den textlichen Festsetzungen und dem zugehörigen Lageplan (Anlage 2), als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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856,7 kB
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2
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810,4 kB
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3
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1,9 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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