06.12.2016 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 "Thierfelderstraße"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ortsbeirat Hansaviertel (9)
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Cornelius fasst die Sachverhalte zusammen:
- Das Ziel der vorliegenden Planung ist die Entwicklung des Standortes für mehrgeschossigen Wohnungsbau. Der OBR unterstützt die Umwandlung des ursprünglich als Gewerbegebiet ausgewiesenen Areals in ein Wohngebiet.
- Im Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde im Einzelnen auf die Stellungnahme des Ortsbeirates eingegangen. Es ist gesichert davon auszugehen, dass ein bedarfsgerechter Kreisverkehr auf der Verkehrsfläche Parkstraße/Voßstraße errichtet werden kann.
- Die Anregung auf eine Verlegung der derzeit in der Parkstraße angesiedelten Haltestelle der Straßenbahn wird zur Kenntnis genommen. Ebenso die Sicherstellung einer fußläufigen Verbindung dorthin. Die Planungen sind noch nicht weit genug fortgeschritten, um eine entsprechende Festsetzung vorzunehmen.
Der OBR diskutiert über die weitere Vorgehensweise und einigt sich auf den Vorschlag von Frau Pejic, einen Änderungsantrag in die Bürgerschaft einzubringen, mit dem Ziel, die Wegebeziehung durch das Gebiet der Kindertagesstätten festzusetzen. Es soll eine direkte Wegeverbindung zwischen dem Regionalbahnhof „Thierfelder Straße“ und einer verlegten Straßenbahnhaltestelle direkt am LT entstehen. Des Weiteren soll ein Brief an das Amt für Stadtplanung und dem KOE verfasst werden.
- Die Einordnung von Geh-und Radwegen im Bereich Parkstraße/ Satower Straße nach Vorschlag des OBR wird zugesichert.
- Die Empfehlung des OBR, altersgerechten Wohnraum zu ermöglichen wird zur Kenntnis genommen und soll berücksichtigt werden.
Herr Wiesner verweist nochmals darauf, dass in einem B-Plan die Art der Nutzung festgeschrieben wird, nicht wer dort wohnen soll (z.B. Senioren)
Die Nutzung wird durch den Eigentümer bestimmt.
Herr Grotkopp und Herr Dr. Panther begrüßen die gut durchdachte Planung.
Beschluss des Ortsbeirates zum Änderungsantrag mit folgendem Inhalt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zum B-Plan anzupassen. Eine kurze und direkte Wegebeziehung zwischen Regionalbahnhof „Thierfelderstraße“ und einer zukünftigen Haltestelle der Straßenbahn (Höhe LT) soll ausgewiesen werden.
Der Weg soll zwischen den Kindertagesstätten langführen.
Beschluss:
Dafür : 5
Dagegen : 0
Enthalten : 0
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.08.WA.170 „Thierfelderstraße“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.
2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 für das Wohngebiet “Thierfelderstraße“, begrenzt
im Norden durch die Straßenbahnlinie zum Neuen Friedhof
im Osten durch die Parkstraße
im Süden durch die Satower Straße
im Westen durch das Universitätsgelände am Dr.-Lorenz-Weg und das Gelände des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
7,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|