09.06.2010 - 9.1 Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 09.06.2010
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin informiert, dass
ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der
Bürgerschaft am 05.05.2010 zur Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum
Südstadt Rostock" in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vorliegt.
(Widerspruch liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)
Die Präsidentin verweist weiterhin auf ein Schreiben des Innenministeriums M-V vom 2. Juni 2010 aus dem hervorgeht, dass der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2009/BV/0683 vom 5. Mai 2010 zunächst nicht das Recht verletzt.
Zur Angelegenheit wurde nach dem
05.05.2010 neu als Bestandteil der Beschlussvorlage
der Nachtrag Nr. 2009/BV/0683-21 (NB), der eine Ergänzung zum § 2 Abs. 2 der
Anlage 1
- Gesellschaftsvertrag - enthält, eingereicht.
Die
Präsidentin weist darauf hin, dass die Fraktion FÜR Rostock ihren
Änderungsantrag Nr. 2009/BV/0683-04 (ÄA) zurückgezogen und dafür die
Änderungsanträge Nr. 2009/BV/0683-16 (ÄA) und Nr. 2009/BV/0683-17 (ÄA)
eingereicht hatte.
Weiterhin waren folgende Änderungsanträge von Rainer Albrecht (für die Fraktion
der SPD) zurückgezogen und wie folgt ersetzt worden:
- Nr. 2009/BV/0683-09 (ÄA) durch
Nr.2009/BV/0683-19 (ÄA)
- Nr. 2009/BV/0683-11 (ÄA) durch
Nr.2009/BV/0683-20 (ÄA)
Die Unterschriften von Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) und Herrn Jaeger
(für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Einreicher des
Änderungsantrages Nr. 2009/BV/0863-03 (ÄA) waren zurückgezogen
worden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Eigenbetrieb
"Klinikum Südstadt Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag
01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.
2. Die Hansestadt Rostock
überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock"
als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb bilanzierten Grundvermögens
auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende „Klinikum Südstadt
Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen Gewährung des einzigen
Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1 Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1
Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das
Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in
die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“
eingestellt.
3. Die Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG und besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
4. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages (Anlage 4) unverändert fortgesetzt.
5. Der Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
6. Der Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
7. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.
8. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende Erklärung
abzugeben:
„Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des
Rechtsetzungsverfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die
neugegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ einen
rechtskonformen Zustand herzustellen.“
Es erfolgt
die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
Beschluss:
1. Der Eigenbetrieb
"Klinikum Südstadt Rostock" wird zum Ausgliederungsstichtag
01.01.2010 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beantragt.
2. Die Hansestadt Rostock
überträgt das Vermögen des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock"
als Gesamtheit einschließlich des beim Eigenbetrieb bilanzierten Grundvermögens
auf die von der Hansestadt Rostock neu zu gründende „Klinikum Südstadt
Rostock GmbH“ mit Sitz in Rostock und zwar gegen Gewährung des einzigen
Geschäftsanteils an dieser Gesellschaft in Höhe von 1 Mio. EUR.
Das Stammkapital der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ beträgt 1
Mio. EUR. Soweit das bisherige Stammkapital des Eigenbetriebes die für die
„Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ zu erbringende Einlage auf das
Stammkapital (1 Mio. EUR) übersteigt, wird der Mehrbetrag (11,5 Mio. EUR) in
die Kapitalrücklage der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“
eingestellt.
3. Die Ausgliederung erfolgt unter Anwendung der Vorschriften der §§ 168 ff., § 123 ff. UmwG. Besondere Rechte im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 7 UmwG und besondere Vorteile im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 8 UmwG werden nicht gewährt.
4. Alle bestehenden
Arbeitsverhältnisse werden von der „Klinikum Südstadt
Rostock GmbH“ nach Maßgabe des Personalüberleitungstarifvertrages
(Anlage 4) unverändert fortgesetzt.
Der Personalüberleitungstarifvertrag ist entsprechend des veränderten Termins der
Rechtsformänderung mit der Laufzeit von 39 Monaten zeitlich anzupassen.
5. Der Gesellschaftsvertrag der „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
6. Der Ausgliederungsplan/ die Ausgliederungserklärung wird gemäß Anlage 2 beschlossen.
7. Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird gemäß Anlage 5 beschlossen.
8. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, gegenüber dem Innenministerium M-V folgende Erklärung
abzugeben:
„Die Hansestadt Rostock verpflichtet sich, nach Beendigung des
Rechtsetzungsverfahrens der Kommunalverfassungsnovelle in Bezug auf die
neugegründete „Klinikum Südstadt Rostock GmbH“ einen
rechtskonformen Zustand herzustellen.“
Sollte das Klinikum Südstadt Rostock als GmbH nur unter wesentlicher
Beteiligung eines Dritten geführt werden dürfen, ist das Klinikum wieder in
einen Eigenbetrieb der Hansestadt Rostock umzuwandeln.
(-
Überarbeitungen der Anlage 1 - Gesellschaftsvertrag … und Anlage 4 -
Tarifvertrag
zur Überleitung des Personals …
werden nach Fertigstellung der Niederschrift
beim Sitzungsdienst als Anlage 3 beigelegt
- o. g. Anlagen 2 und 5 liegen den Fraktionen vor und der Niederschrift beim
Sitzungsdienst als Anlage 3 a bei)
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
|
Übersicht über die Abstimmungsergebnisse zu den
Änderungsanträgen
+ = Angenommen - = Abgelehnt
zum Umwandlung des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt
Rostock"
in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Beschlussvorlage Nr. 2009/BV/0683
ÄA-Nr. |
Einreicher |
Betreff |
Abstimmungs- |
Abstimmungs- 09.06.2010 |
|
|
Beschlussvorschlag |
|
|
18 |
SPD, DIE LINKE., CDU, RB/Graue/Aufbruch 09, B’90/DIE
GRÜNEN |
Punkt 4 des Beschlussvorschlages: |
+ |
+ |
16 |
FÜR Rostock |
Punkt 8 des Beschlussvorschlages: |
- |
- |
01 |
DIE LINKE., SPD, RB/Graue/Aufbruch 09 |
Punkt 8 des Beschlussvorschlages: |
+ |
+ |
17 |
FÜR Rostock |
Einfügung eines neuen Punktes 9 in den |
- durch Zustimmung |
- durch Zustimmung |
ÄANr. |
Einreicher |
Betreff |
Abstimmungs- |
Abstimmungs- 09.06.2010 |
|
|
Gesellschaftsvertrag |
|
|
07 |
SPD |
Ersetzung § 10 Abs. 3: - Beschlussfassung mit Mehrheit der Mitglieder |
+ |
+ |
03 |
RB/Graue/Aufbruch 09 |
Änderung in § 10 Abs. 3: - Beschlussfähigkeit bei mind. sechs anwe- |
- durch Zustimmung |
- durch Zustimmung |
02 |
DIE LINKE., |
Neue Formulierung § 8 Abs. 1: - Änderung der Mitgliederzahl des AR, |
+ |
+ |
05 |
SPD |
Änderungen im § 7 Abs. 1 Nr. 3: - Änderung diverser Wertgrenzen unter |
+ |
+ |
06 |
SPD |
Ersetzung § 9 Abs. 2: - Änderung von Pflichten des AR |
+ |
+ |
08 |
SPD |
Ergänzung in § 10 Abs. 4: - Ergänzung zum Mitwirkungsverbot eines |
+ |
+ |
10 |
SPD |
Ergänzung Überschrift in § 11: - Ergänzung der Worte „sowie Informationspflicht |
+ |
+ |
12 |
SPD |
Ersetzung § 15 Abs. 2 und 3: - Änderungen zum Verfahren Wirtschaftsplan |
+ |
+ |
ÄA-Nr. |
Einreicher |
Betreff |
Abstimmungs- |
Abstimmungs- 09.06.2010 |
13 |
SPD |
Ergänzung von diversen Nummern in § 12 durch die Worte
„…nach Empfehlung des Aufsichtsrates“ |
+ |
+ |
14 |
SPD |
Ergänzung Nummer 7 in § 12 Abs. 1 bezüglich und Ergänzung Nummer 6 in § 12 Abs. 1 bezüglich Geltendmachung
von Ansprüchen gegen Mitglieder des AR und der Geschäftsführung und |
+ |
+ |
19 |
SPD |
Ersetzung § 10 Abs. 9: - Änderung zur Ladung von AR-Mitgliedern |
+ |
+ |
20 |
SPD |
- Einfügung eines neuen Satzes 2 in § 13 Abs. 1 - Streichung der Wörter „Im Einvernehmen“ |
+ |
+ |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
89,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
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62,7 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
407,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
49,2 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
261,7 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
613,3 kB
|
|||
10
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(wie Dokument)
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185,8 kB
|