02.03.2022 - 9.6 Freigabe von Aufwendungen und Auszahlungen in d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach § 49 Abs. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen für bereits im Haushaltsvorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2022 als Fortführungsmaßnahme berück­sichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlage 1 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist.

 

Anlage:

Übersicht fortzuführende freiwillige Aufgaben 2022 - Verwaltungstätigkeit

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage