22.01.2020 - 9.9 Freigabe von Aufwendungen und Auszahlungen in d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bachmann erklärt Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, dass der Änderungsantrag Nr. 2020/DV/0662-01 (ÄA) nicht notwendig, aber auch nicht schädlich ist.

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stimmt nach § 49 Abs. 4 KV M-V der Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen für bereits im Haushalts­vorjahr bestehende und in der Haushaltsplanung 2020 als Fortführungsmaßnahme berücksichtigte, freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben gemäß Anlage 1 in dem Umfang zu, welcher auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen der zuständigen Fachämter als unaufschiebbar zu bewerten ist.

 

 

Anlage:
Übersicht freizugebender Aufwendungen/Auszahlungen
(wird nach Fertigstellung beigefügt)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage