06.11.2019 - 7.23 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

TOP 7.23 bis 7.26

Nachwahl in Ausschüsse

 

Gem. § 32 Absatz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) erfolgt die Besetzung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Nach § 32 Absatz 1 KV M-V erfolgen die Wahlen durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters wird geheim abgestimmt.

 

Es werden die Dafürstimmen und die Enthaltungen abgefragt.

 

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Beschluss Nr. 2019/AN/0430              (- nach Feststellen der Stimmen für die Wahlvorschlags-
  liste/den Antrag und Bekanntgabe der Sitzverteilung):

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt ein stellvertretendes Mitglied in den Personalausschuss:

 

für die Fraktion Rostocker Bund / Freie Wähler:               Stephan Weinges
                                                                                                  (sachkundiger Einwohner)

 

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Abstimmungsergebnis:
 

Dafürstimmen:   49
Enthaltungen:     0

(1 Sitz erhalten)