10.09.2019 - 6 Prüfbericht zum Jahresabschluss 2015

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Wortprotokoll

Zu einer gemeinsamen Beratung mit getrennter Beschlussfassung zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 6 und 7 gibt es keine gegenteiligen Auffassungen durch die Mitglieder des Ausschusses und es wird so verfahren.

 

Herr Eggers und Herr Döhring geben einige grundlegende Informationen zu den Rahmenbedingungen der Prüfung eines Jahresabschlusses.

 

17.30 Uhr Herr Eichhorn kommt in die Sitzung.

 

Jedes Mitglied erhält in der Sitzung eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Prüfungen 2015 und 2016. Herr Döhring informiert über die finanzielle Situation. Er spricht über das Jahresergebnis vor Entnahme aus der Kapitalrücklage, den Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen, den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie den Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit. In 2015 und 2016 konnten sich die Jahresergebnisse in Ergebnis- und Finanzrechnung z.T. erheblich verbessern. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt konnte jedoch nicht erreicht werden.

 

Die Prüfungsfeststellungen, die zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks geführt haben sowie die anderen wesentlichen Feststellungen werden durch Herrn Döhring erläutert.

 

Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Hansestadt Rostock vermitteln unter Berücksichtigung der Einschränkungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die gesetzlichen Vorschriften wurden im Wesentlichen beachtet, die Anlagen zum Jahresabschluss enthalten die vorgeschriebenen Angaben und stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Haushaltssatzung wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung kann weitestgehend bestätigt werden.

 

Der Ausschuss fragt nach der Zulässigkeit der Übertragung von Ansätzen und äert die Vermutung der Rechtswidrigkeit. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) teilt mit, dass nicht verbrauchte Mittel unter bestimmten Bedingungen in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden können. Für 360.000 Euro und 210.000 Euro in 2016 und 2,5 Mio. in 2015 konnten die Übertragungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden.

 

Zur Frage, in welchem Amt so etwas vorkommt, antwortet das RPA, dass es 210.000 Euro beim Doppeljubiläum, 360.000 Euro beim Brandschutz- und Rettungsamt und 2,5 Mio. aufgeteilt in 562.000 Euro beim Brandschutz- und Rettungsamt und 2 Mio. Euro bei der Stiftung zur Förderung von Kultur und Theater in der Hansestadt Rostock sind. Auf die Frage, ob die Ämter das Geld ohne Genehmigung der Bürgerschaft behalten haben, teilt das RPA mit, dass die Ämter das Geld r den vorgesehenen Zweck übertragen haben.

 

Der Ausschuss weist auf rechtswidriges Handeln in 2016 in Bezug auf eine außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,4 Mio. Euro hin. Das RPA erklärt, dass ein Bürgerschaftsbeschluss vorhanden war, aber ein formeller Fehler darin bestand, dass keine Nachtragshaushaltssatzung vorlag. Der Ausschuss erkundigt sich, ob das wiederholt in den Prüfungen der Jahresabschlüsse vorkommen wird. Das RPA antwortet dazu, dass sowohl dasmmereiamt als auch andere Ämter sensibilisiert sind durch die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes. Die fehlende Nachtragshaushaltssatzung wurde mit neuer Gesetzgebung in das Doppik-Erleichterungsgesetz aufgenommen, sodass nach neuer Rechtslage auch Verschiebungen innerhalb der Verpflichtungsermächtigung zulässig sind, solange der durch die Rechtsaufsicht genehmigte Betrag nicht überschritten wird.

 

Angesprochen wird ferner die körperliche Bestandsaufnahme der mit Festwerten angesetzten Vermögensgegenstände. Das RPA befindet sich in Gesprächen mit dem Kämmereiamt, wie die Durchführung von Folgeinventuren gehandhabt werden kann.

 

Aufgrund der zeitlichen Maßgabe, werden wir mit den Einschränkungen lebenssen, damit die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der Aufstellung und Prüfung der alten Jahresabschlüsse auf Stand kommt. Wichtig ist, dass das Infrastrukturvermögen möglichst in den aktuellen Jahresabschlüssen erfasst und bewertet ist.

 

Die Stellungnahme des OB wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt