28.08.2019 - 8 Änderung von Beschlüssen

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass in der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft am 3. Juli 2019 unter anderem die Bildung der Ausschüsse sowie die Besetzung der weiteren Gremien durch Wahlen bzw. Bestellungen erfolgte.

 

Zur Klärung der Korrektheit der dort durch das Präsidium erfolgten Zuteilung des jeweils 11. Sitzes in den Ausschüssen sowie des 42. Sitzes in der Mitglieder­versammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg Vorpommern e.V. erfolgten im Nachgang der Sitzung Anfragen beim Ministerium für Inneres und Europa.

Im Ergebnis hätte der der Zählgemeinschaft der Fraktionen der SPD, DIE LINKE./PARTEI, CDU/UFR-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rostocker Bund/Freie Wähler nach Berechnung zugestandene jeweils weitere Sitz nicht - mangels fehlender weiterer Wahlvorschläge dieser Zählgemeinschaft - einem anderen Wahlvorschlag zugeteilt werden dürfen.

Diese Sitze sind in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft im Rahmen der Verhältniswahl neu zu vergeben.
 

Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters zu den betreffenden Beschlüssen der Bürgerschaft vor, mit dem er der rechtswidrigen Zuteilung dieser Sitze widerspricht.

 

Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) Kommunal­verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

Die erneute Beschlussfassung über die Angelegenheit beschränkt sich demnach auf die nicht korrekten Zuteilungen des jeweils 11. Sitzes in den Ausschüssen und des 42. Sitzes in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg Vorpommern e.V. und nicht auf die Wahlvorgänge in Gänze.

 

Ein Rechtsgutachten zur Angelegenheit empfiehlt, die Entscheidungen über die Besetzungen der Wahlstellen aufzuheben und die freigewordenen Wahlstellen gem. § 32 (2) Satz 11 KV M-V neu zu besetzen.

 

Zur Aufhebung der Entscheidungen über die Besetzungen der genannten Wahlstellen liegen nun die Anträge unter TOP 8.1 bis 8.13 zur Beschlussfassung vor.

 

Die Neubesetzung dieser Wahlstellen kann allerdings erst in der Sitzung der Bürgerschaft am 25. September 2019 erfolgen, da zur Tagesordnungsfrist für diese Sitzung eine Antwort des Ministeriums für Inneres und Europa zu noch offenen Fragen hinsichtlich der praktischen Anwendung des § 32 (2) Satz 11 KV M-V noch ausstand.