14.08.2019 - 4 Verpflichtung der sachkundigen Einwohnerinnen u...

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Wortprotokoll

Die Verpflichtung mittels Handschlag gemäß § 28 (2) KV M-V durch die Vorsitzende wird durchgeführt. Frau Günther verpflichtet die sachkundigen Einwohner auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

Zu verpflichtende sachkundige Einwohner:

- Olaf Groth

- Rüdiger von Leesen

- Maik Bunschkowski

- Florian Otto

- Dr. Steffen Prignitz

- Hannes Möller

- Holger Frank