14.08.2019 - 4 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Frau Riebe bittet den OBR um einen Vororttermin zu ihrer bewirtschafteten Ackerfläche. Ihr Antrag auf Änderung des B-Plans Nr. 9W.57 „Dorflage Biestow“ wurde vom OBR nicht befürwortet.

Es besteht weiterhin das Problem, dass zukünftig die Zuwegung dieser Ackerfläche abgeschnitten und eine Bewirtschaftung somit unrentabel wird. Weiterhin wird es zu Problemen mit den künftigen Anwohnern z.B. bei der Düngerstreuung des Feldes kommen.

 

Herr Laube erläutert, dass der OBR und die Bürgerschaft beschlossen haben, dass die Geltungsbereiche der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne B-Plan Nr.9W.57 r Dorflage Biestow sowie der B-plan Nr. der 09.W.28 Wohnbaufläche Biestow in der Fassung der 1. und 2. Änderung, Bestand haben. Die Bearbeitung des B-Plan 09.W.28 „Wohnbaufläche Biestow“ ruht zurzeit.

Nur durch die Bürgerschaft kann ein B-Plan geändert werden; der OBR ist hier nicht zuständig.

 

Frau Bornstein wird sich nach dem aktuellen Stand des zukünftigen B-Planes erkundigen.

 

Es wird darüber informiert, dass der Ortsbeirat im Einvernehmen mit der Ortsamtsleiterin Anträge vonrgern auf die Tagesordnung nehmen kann, wenn diese entsprechend begründet sind.