03.07.2019 - 9.1.2 Christoph Eisfeld (FDP) und Julia Kristin Pitta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung s. TOP 9.1):

 

Der neue § 5 Abs. 6 lautet:

 

(6) In sämtliche Ausschüsse werden elf Mitglieder sowie elf Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal nf pro Ausschuss) berufen werden. r den Jugendhilfe­ausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt