03.07.2019 - 9.1.2 Christoph Eisfeld (FDP) und Julia Kristin Pitta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1.2
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 03.07.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung – s. TOP 9.1):
Der neue § 5 Abs. 6 lautet:
(6) In sämtliche Ausschüsse werden elf Mitglieder sowie elf Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal fünf pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.