03.07.2019 - 10 Wahlen und Bestellungen

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Wortprotokoll

 

10.1 bis 10.14

Bildung der Ausschüsse

 

Die Präsidentin informiert, dass nach §§ 35 und 36 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Mitglieder der Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Bei der Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gilt die Satzung des Jugendamtes auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch sowie das Landesjugendhilfe-organisationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.


Gemäß § 24 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft erfolgt die Sitzverteilung nach dem Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer.

 

Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden in einem Wahlgang gewählt.

Eine Ausnahme bildet die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die auf Vorschlag der freien Träger gewählt werden.

 

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Die Wahl erfolgt nach § 32 Absatz 1 KV M-V durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeinde­vertreters wird geheim abgestimmt.

 

 

Es liegen die Beschlussvorlagen zu Ausschussbildungen mit den jeweiligen Wahlvorschlagslisten in Form von Änderungsanträgen vor:

 

1)       Nr. -01 der Zählgemeinschaft der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Rostocker Bund/Freie Wähler,

2)      Nr. -02 der Zählgemeinschaft Christoph Eisfeld (FDP), Julia Kristin Pittasch (FDP),
Anette Niemeyer (AUFBRUCH 09),

3)      Nr. -03 der Zählgemeinschaft von Thomas Koch (AfD) und Stefan Treichel (AfD).

 

Die eingereichten Wahlvorschlagslisten/Änderungsanträge orientieren sich bereits an der zuvor beim TOP 9 beschlossenen Änderung der Hauptsatzung hinsichtlich der Erhöhung der Anzahl der Mitglieder von zehn auf elf pro Ausschuss (außer Jugendhilfeausschuss), wobei zur Vermeidung einer eventuellen Unzulässigkeit der Wahlvorschlagsliste/Änderungsantrag der Zählgemeinschaft der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI, CDU/UFR, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Rostocker Bund/Freie Wähler im Zusammenhang mit § 32 (2) Satz 5 KV M-V im Vorfeld hypothetische Kontrollrechnungen durchgeführt wurden, deren Ergebnisse in den Wahlvorschlägen Berücksichtigung finden.

 

 

Vor Beginn der Abstimmungen zu den einzelnen Wahlvorschlagslisten/Änderungsanträgen weist die Präsidentin darauf hin, dass jedes Mitglied pro Ausschuss nur eine Stimme hat, das heißt: es kann nur für eine der Wahlvorschlagslisten/Änderungsanträge gestimmt werden.