18.06.2019 - 6 Wünsche und Anregungen der Einwohnerinnen und E...

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Wortprotokoll

Ein Bewohner der Eichendorffstr. bemängelt die Änderung der Straßenführung. Er hat am 09.05.2019 eine Mail an Herrn Tiburtius dazu gesendet:

  • Durch die Änderung der Straßenführung durch das Einführen des Bewohnerparkens sind Nachteile für die Bewohner entstanden.
  • Im Teil der Eichendorffstraße vor den Hausnummern 8 bis 12 und 13 bis 17 wird Einbahnstraße
  • Dadurch sind bei der Einfahrt und Ausfahrt in das Viertel erheblich länge Wege zu fahren. Damit ist ein höherer CO2-Ausstoß gegeben.

Weitere Bewohner des Viertels melden sich zur Sprache:

Im Bereich der Eichendorfstr.1 bis 7 und 19 bis 27 ist das Parken nur noch auf einer Seite gestattet. Damit halbieren sich die Anzahl der Stellplätze in dieser Straße.

Im Teil der Thünenstr.1 bis 5 ist ein Parken auf der Baumseite angebrachter. Hier entfallen die Beachtung der Ein- und Ausfahrten. Damit sind mehr Stellflächen möglich.

 

Nach Diskussion gemeinsam mit OBR und Bewohner wird mitgeteilt, dass die Einführung des Bewohnerparkens erst einmal abgewartet wird. In 2 bis 3 Monaten sollen Erfahrungen gesammelt werden. Die Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge können dem Ortsamt

per E-Mail:ortsamtwest@rostock.de oder

per Post:Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Stadtamt/Ortsamt West

Goerdelerstr. 53

18069 Rostock

mitgeteilt werden.

 

Bewohner der Strempelstraße:

Haben bereits Erfahrungen mit Änderungen der Verkehrsführung. Die Straße ist als Durchfahrtsstraße im Verkehrsrecht klassifiziert, aber wenn es ums Geld geht zur Erhebung von Straßenbaubeiträge ist die Straße als Anliegerstraße eingeordnet. Somit sind höhere Beträge von den Bewohnern fällig, obwohl (wie bei Durchfahrtsstraßen üblich), von Nichtanwohnern mehr genutzt werden.

 

Herr Wiesner:

Einleitend erläutert Herr Wiesner den Unterschied zwischen der Klassifizierung jeder Straße durch die Bürgerschaft, wonach die Straßenbaubeiträge erhoben werden einerseits und die Einordnung von Straßen nach dem Straßenverkehrsrecht andererseits.

Es liegt eine Information zur Erhebung von Straßenbaubeiträge für die Maßnahme Strempelstraße im OA West vor. Es ist eine beitragsfähige Erneuerung, für die die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet ist diese Gebühr zu erheben. Als Richtwert für die zu erhebenden Anliegerbeiträge ist ein Beitragssatz von ca.1,32 Euro/m² Beitragsfläche ermittelt worden. Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich in 4 bis 5 Wochen zugestellt.

 

Herr Grotkopp weist auf Mängel hin:

 

        Voßstraße:Ein ehemaliger Bungalow( jetzt eine Ruine) ist ein Schandfleck                                                         Kann der Eigenmer ermittelt werden und auf ihn eingewirkt                                                         werden?

        Parkstraße:In der Haltestelle der Buslinie 39 wird immer noch geparkt.                                                        Poller sind zugewachsen.

        Schillingallee:ehemalige Gaststätte „Klause des Westens“ wird im Umfeld                                                         nicht gepflegt.

        Kopernikusstr.:Im Umfeld der Schwimmhalle ist kein Rasen gemäht und                             Hecken sind nicht geschnitten.

Zusammenfassend: Die Ordnung und Sauberkeit hat stark nachgelassen.