15.05.2019 - 8.8 Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DI...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Krönert bringt einen neuen Änderungsantrag Nr. 2019/AN/4639-02 (ÄA) ein.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.4.2020 ein Verkehrssicherheitskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

 

1. Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 um alle o. g. Einrichtungen. Ausnahmen sollen nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich unnötig machen oder verkehrsrechtliche Regelungen entgegenstehen.
Wenn besondere Gefährdungslagen bestehen, sollen vor o. g. Einrichtungen auch eine Beschränkung auf Tempo 20 bzw. die Ausweisung als Spielstraße geprüft werden.

 

2. Installation weiterer Sicherheitssysteme für alle o. g. Einrichtungen nach Notwendigkeit, zum Beispiel Bremsschwellen, Fußngerüberwege, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Warnschilder oder Lichtsignale.

 

3. Abpollerung der Zugangsbereiche der o. g. Einrichtungen, um das Parken und Halten von Autos dort zu verhindern, wo dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

4. Sichere Fahrradwege auf den Hauptrouten zu den Schulen.

 

Das Konzept soll unter diesen Vorgaben für alle o. g. Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.

 

 

Beschluss Nr.2019/AN/4639:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 ein Verkehrssicherheitskonzept für die Bereiche um Kindertagesstätten, Horte, Schulen, Spielplätze sowie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Maßnahmen Berücksichtigung finden:

 

1. Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 um alle o. g. Einrichtungen. Ausnahmen sollen nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen zur Verkehrssicherung eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachweislich unnötig machen oder verkehrsrechtliche Regelungen entgegenstehen.
Wenn besondere Gefährdungslagen bestehen, sollen vor o. g. Einrichtungen auch eine Beschränkung auf Tempo 20 bzw. die Ausweisung als Spielstraße geprüft werden.

 

2. Installation weiterer Sicherheitssysteme für alle o. g. Einrichtungen nach Notwendigkeit, zum Beispiel Bremsschwellen, Fußngerüberwege, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen, Warnschilder oder Lichtsignale.

 

3. Abpollerung der Zugangsbereiche der o. g. Einrichtungen, um das Parken und Halten von Autos dort zu verhindern, wo dies ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

4. Sichere Fahrradwege auf den Hauptrouten zu den Schulen.

 

Das Konzept soll unter diesen Vorgaben für alle o. g. Einrichtungen eine Bedarfsanalyse vornehmen und daraus eine Prioritätensetzung sowie einen konkreten Zeitplan und eine Aufstellung der notwendigen Investitionen ableiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt