02.04.2019 - 4.1 Finanzielle Beteiligung der Hanse- und Universi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Methling, Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, führt in die Beschlussvorlage ein und macht Ausführungen zum eingebrachten Nachtrag. Die Stadt habe hier die einmalige Gelegenheit zwei so große Kulturprojekte zu realisieren.

 

Der Vorsitzende begründet den Änderungsantrag  2019/BV/4527-02 zur Vorlage der Vereinbarung einschließlich Finanzierungsuntersetzung vor Unterzeichnung.

Herr Flachsmeyer zieht den Änderungsantrag 2019/BV/4527-04 zurück.

 

Frau Knitter gibt zu bedenken, dass die Kosten für das archäologische Landesmuseum immer höher werden und das es durch die Vermischung zweier so großer Kulturprojekte zu einer weiteren Verzögerung des Theaterneubaus kommen könnte. Die Beschlussvorlage sei daher in dieser Form nicht zustimmungsfähig.

 

Frau Kranig führt aus, dass ihre Fraktion grundsätzlich beide Projekte begrüße, die Beschlussvorlage jedoch nicht umsetzbar sei. Zudem gäbe es effektiv nicht mehr Landesförderung als in der Zielvereinbarung zum Theater ausgehandelt, da die zusätzlichen 30,0 Mio. EUR Förderung in gleicher Höhe für die Beteiligung am Museum eingesetzt werden.

 

Herr Sens merkt an, dass eine Verknüpfung beider Projekte vorteilig wäre, da das Land so gezwungen werde mehr Mittel für den Theaterneubau zu geben. Alternativ bliebe es bei den 25,0 Mio. EUR Theaterförderung, aber die Stadt bekäme kein neues Museum, welches für die Weiterentwicklung des Stadthafen zudem von großer Bedeutung sei.

 

Herr Flachsmeyer ergänzt abschließend, dass es sich mit der Beschlussvorlage um eine gute Lösung handele beide Projekte konstruktiv voran zu bringen.

 

Der Vorsitzende lässt erst die Änderungsanträge und anschließend die geänderte Beschlussvorlage einschließlich Nachtrag abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vereinbarung zu schließen über eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 47 % der Baukosten des Archäologischen Landesmuseums, max. 30 Mio. EUR, soweit das Land mehr als 70 Mio. EUR trägt.

Bei Abschluss der Vereinbarung sind auch die weiteren in der Begründung aufgezeigten Sachverhalte zwingend zu beachten.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt