03.04.2019 - 9.2 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99.3 "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

 

Herr Reinke gibt eine persönliche Erklärung zu seinem ablehnenden Abstimmungsverhalten ab.

 

 

 

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Beschluss:

 

1. r den südlichen Teil der Tamsen Maritim - Werft  im Stadtteilen Gehlsdorf, begrenzt:

 

- im Norden:

durch die Halle1 der Werft und die Fläche mit Anlagen zum Querverschieben,

- im Osten:

durch die Grünfläche an den Grundstücken Pressentinstraße 24 a bis 27 a,

- im Süden:

durch an das Grundstück der Tamsen Maritim-Werft angrenzende Brachflächen,

- im Westen:

durch die Kaikante und Hebeanlage der Werft an der Unterwarnow,


soll gemäß § 2 (1) BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 Gehlsdorfer Nordufer“ aufgestellt werden.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Anlage:

Übersichtsplan zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ...,
Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

38

Dagegen:

  2

Enthaltungen:

  2