03.04.2019 - 8.9 Dr. Steffen Wandschneider-Kastell (für die Frak...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 03.04.2019
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Majerus nimmt zu den unterschiedlichen Zuständigkeiten für Sanitäreinrichtungen innerhalb der Verwaltung Stellung und bittet den Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport, in der nächsten Ausschusssitzung folgende Fragen zu thematisieren, mit dem Ziel, eine Optimierung der verwaltungsinternen Organisationsabläufe zu erreichen:
1. Welche Reinigungsfirmen sind an welchen kommunalen Schulen tätig?
2. Gibt es unterschiedliche Bewertungen in Bezug auf einzelne Schulen und auf die beauftragten Firmen?
3. Wie sind die Ausschreibungsverfahren?
Herr Kolbe (Vorsitzender des Ausschusses für Schule, Hochschule und Sport) nimmt zustimmend zur Bitte von Herrn Majerus Stellung.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufnahme von Mängeln an sanitären Einrichtungen in Schulen und anderen öffentlichen Institutionen, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrieben werden, in die bereits bestehende Plattform Klarschiff implementiert werden können.
Alternativ ist die Implementierung einer neuen Plattform nach dem Vorbild der bereits bestehenden Plattform Klarschiff zu prüfen. Der Zugriff auf die Plattform soll durch eine App für die gängigen Betriebssysteme von mobilen Endgeräten aus möglich sein.
Zur Umsetzung sollen in allen öffentlichen, sanitären Einrichtungen, die von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betrieben werden, QR-Codes oder vergleichbare Markierungen angebracht sein, die bei der Erfassung eines Mangels eine einfache und verwechslungsfreie Standorteingabe ermöglichen.
Das Prüfergebnis zur Umsetzung und den finanziellen Auswirkungen ist der Bürgerschaft bis zur Sitzung am 15.05.2019 als Informationsvorlage zur Kenntnis zu geben.