02.04.2019 - 5.1 Änderung zur erteilten Baugenehmigung, AZ: 03310-1...

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Wortprotokoll

Herr Friesecke:

  • mehr Baumfällungen als im Plan aufgeführt
  • Nichteinhaltung der Abstandsflächen
  • Baukörper liegt in der Norm, die Terrasse aber nicht
  • Das ist Betrug, denn die Bodenplatte bzw. das Streifenfundament wurden wissentlich unrechtlich geplant und gebaut
  • private Eigentümer mussten in der Vergangenheit bei derartigen Verstößen gegen die Bauordnung u.a. Hecken oder auch Carports zurück bauen

 

Diskussion im Ortsbeirat und im Kern Bekräftigung der Ausführungen von Herrn Friesecke mehrheitlich durch die Mitglieder des Ortsbeirates.

 

Frau Schmidt:

  • Baugenehmigung für den ersten Teil wurde erteilt
  • Es wurde nur ein Baum zusätzlich gefällt
  • Nachträge zum Bauantrag sind nicht unüblich
  • Auch hier dann Prüfung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften
  • Auch Nachtrag ist zulässig und somit genehmigungsfähig
  • Auch die Abstandsflächen sind inkl. Nachtrag rechtmäßig, da sie lt. Bauordnung auf öffentlichen Flächen bis zur Hälfte vermindert werden können, was hier der Fall ist
  • Der vor der Baugenehmigung erfolgte Baubeginn r den Nachtrag wird r den Bauherrn mit einer 3-fachen Baugenehmigungsgebühr geahndet
  • Ein Baustopp re unverhältnismäßig und wird nicht ausgesprochen

 

Herr Friesecke: Der Ortsbeirat hlt sich trotzdem betrogen. Die Verwaltung hat hier versagt. Der Vorgang hat großes Missfallen ausgelöst.

 

Der Ortsbeirat wird deshalb dem Nachtrag zum Bauvorhaben Bäckerei Nowak weder Zustimmung noch Ablehnung erteilen.

Der Ortsbeirat nimmt die Baugenehmigung nur zur Kenntnis!

 

Frau Schmidt wird den Unmut des OBR mit ins Amt nehmen.